Vor einem Jahr schloss die Bafin die Bremer Greensill Bank und erstattete Anzeige wegen Bilanzfälschung. Zu Hausdurchsuchungen kam es erst sieben Wochen später. In dieser Zeit kann man relevante Unterlagen verschwinden lassen. Auch stand die Frage im Raum, ob man nicht noch wegen Insolvenzverschleppung ermitteln müsse. Doch Ermittlungen in diese Richtung verneinte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Dezember. Für Städte wie Nordenham, die erst kurz vor dem Greensill-Aus investierten, ist das von großer Relevanz.
Nachdem nun, ein Jahr später, ein Rentner aus Bayern die Bremer Staatsanwaltschaft auf diesen Straftatbestand hingewiesen hat, ermittelt sie doch wegen Insolvenzverschleppung. Auch ohne kundigen Bürger sollte dies selbst für eine überarbeitete Staatsanwaltschaft Tagesgeschäft sein. Welches Signal sie ansonsten – überspitzt formuliert – sendet: Wer den Insolvenzantrag für seine Firma verschleppt hat, meldet sie nach Bremen um, stellt den Antrag hier und hat womöglich kaum etwas zu befürchten.