Im Januar präsentierte Bremens Regierung den Plan zum Ausbildungsfonds. Als Bürgermeister Bovenschulte damals gefragt wurde, ob das Land nicht seine Gesetzgebungskompetenz überschreite, antwortete er: „Vor dem Gesetz und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Am Mittwoch ist die Klage beim Staatsgerichtshof eingegangen. Diesen Weg streben fünf Bremer Kammern an. Sie wollen verhindern, dass Betriebe ab fünf Beschäftigten Geld zahlen müssen, wenn sie nicht ausbilden. Frühestens in einem Jahr rechnet man mit einer Entscheidung von Bremens Verfassungsinstanz.
Was dem Gesetz in die Quere kommen könnte: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat eine Ausbildungsgarantie ins Spiel gebracht. Junge Menschen ohne Lehrstelle sollen notfalls eine außerbetriebliche Ausbildung erhalten. Das konkurriert durchaus mit dem Bremer Ansatz. Sollte der Staatsgerichtshof das Gesetz kassieren, hat es der rot-grün-roten Regierung möglicherweise zumindest beim Kampf um Wählerstimmen genützt.