Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag könnten Radio Bremen ab Mitte 2020 im Etat noch mehr als die konservativ errechneten 400.000 Euro pro Jahr fehlen. Das geht aus den Zahlen des Innenressorts und des Finanzressorts zu den Nebenwohnsitzen im Land Bremen hervor. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch geurteilt, dass Personen, die an ihrem Erstwohnsitz in Deutschland bereits Rundfunkbeitrag zahlen, diesen dann nicht auch noch für ihren Zweitwohnsitz zahlen müssen.
Nach Angaben des Innenressorts sind in der Stadt Bremen 10.007 Personen mit einem Nebenwohnsitz gemeldet, in Bremerhaven 1472 Personen. Und 1605 Personen sind in Bremen sowohl mit einem Haupt- als auch zusätzlich mit einem Nebenwohnsitz gemeldet. Das macht am Ende 13.084 Nebenwohnsitze. Würde dafür der Rundfunkbeitrag wegfallen, wären das für Radio Bremen pro Jahr knapp 1,6 Millionen Euro weniger. Die ursprünglich errechnete Summe von 400.000 Euro pro Jahr weniger für Radio Bremen beruhte auf der Zahl derer, die 2015 in Bremen Zweitwohnungssteuer zahlen.
Nebenwohnsitze im Blick
Aus dem Bremer Finanzressort kam der Hinweis, dass man eher den Blick auf die Nebenwohnsitze haben sollte als nur auf diejenigen, die Zweitwohnungssteuern zahlen. Der Betrag, auf den die kleinste ARD-Sendanstalt ab Mitte 2020 verzichten muss, wird also innerhalb der genannten Bereiche liegen. Denn auf der anderen Seite wird es eine Reihe an Personen geben, die ihren Nebenwohnsitz in einem Haushalt gemeldet haben, der bereits den Rundfunkbeitrag zahlt.
Im Land Bremen gibt es derzeit 384.811 Beitragszahler. Davon sind 90 Prozent Privathaushalte, die restlichen zehn Prozent sind gewerbliche Zahler. 2017 kamen für ARD, ZDF und Deutschlandradio knapp acht Milliarden Euro zusammen. Damit ist der Rundfunkbeitrag die wichtigste Einnahmequelle für die Sender. Von den 17,50 Euro jeden Monat pro Haushalt erhält Radio Bremen 10,11 Euro, der Rest geht an ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalt.
Gegen den doppelten Rundfunkbeitrag war Kläger Bernhard Wietschorke vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Er wohnt in Frankfurt und arbeitet in Stuttgart. Für seine Wohnung in Stuttgart musste der Mann ein zweites Mal Rundfunkbeitrag zahlen. Schließlich wurde der bisher ja pro Haushalt fällig. Nach dem Richterspruch bezeichnete Wietschorke das Urteil als einen „kleinen Sieg“. Auch wenn die Verfassungsrichter seiner Meinung nach das große Ganze aber nicht angegangen sind.