Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig verhandelt vom 27. Juni an über die ersten zwei von insgesamt fünf milliardenschweren Investorenklagen im Zusammenhang mit der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008. Dabei geht es zunächst um Schadensersatzforderungen an die Porsche-Dachgesellschaft SE und eine Frankfurter Bank von rund 3,1 Millionen Euro. Gegenstand einer weiteren mündlichen Verhandlung ist eine Klage gegen die Porsche SE mit einem Volumen von 1,6 Millionen Euro.
In den Auseinandersetzungen, die sich neben der Porsche SE zum Teil auch gegen die Volkswagen AG richten, geht es um den Vorwurf der Fehlinformation und Marktmanipulation. Im Zuge des Übernahmeversuchs von VW durch Porsche vor vier Jahren sahen sich Anleger über die wahren Absichten des Sportwagenbauers getäuscht und erlitten starke Verluste. Dass die juristischen Altlasten für Porsche und VW eine zentrale Bedeutung haben, lässt sich auch am aktuellen Schlachtplan zur Integration Porsches ablesen.
Weil die Alternative zur Fusion – ein Kauf der restlichen Anteile der Porsche AG – erst Mitte 2014 steuerfrei wäre, soll ein Schlupfloch genutzt werden: Bis zu 1,5 Milliarden Euro an Steuerlasten könnten wegfallen, wenn VW die Übernahme als Umstrukturierung anstatt als steuerpflichtigen Kauf ausweist. Baden-Württembergs Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) zeigte sich verärgert über den Steuertrick, der eine Rechtslücke ausnutzt.