Putzen, Hemden bügeln oder Staub wischen: Jeder zehnte Haushalt in Bremen leistet sich dafür eine Haushaltshilfe. „Der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt als Wachstumsmarkt, denn die Nachfrage in diesem Bereich ist noch nicht ausgeschöpft", sagt Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW). Allerdings ist der Markt der Haushaltshilfen von Schwarzarbeit geprägt. „Im Schnitt lassen 90 Prozent der Haushalte die Leistungen schwarz erbringen", sagt Enste. In Bremen haben nur 2205 Haushalte ihre Hilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Aber 36.700 Haushalte in der Hansestadt beschäftigen eine Haushaltshilfe, so Daten des sozioökonomischen Panels vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Selbst, wenn man noch berücksichtigt, dass in einigen hundert Haushalten eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe für ganze oder halbe Tage beschäftigt wird, die nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss, wird in rund 34.000 Bremer Haushalten schwarz geputzt. Der Anteil der Schwarzarbeit liegt dort bei 93 Prozent.

„Es ist vielfach eine Mischung aus Bequemlichkeit und Gewohnheit, weil es schon viele Jahre so praktiziert wird", sagt Wolfgang Buschfort, Sprecher der Minijob-Zentrale. Sie ist zuständig für alle Minijobs in Deutschland. Aber die Anmeldung werde auch vermieden, weil die Helfer mehrerer solcher Jobs nachgehen und die zulässige Schwelle von 450 Euro monatlich an Einnahmen überschreiten. Auch nach Einschätzung von Enste haben die Haushaltshelfer wenig Interesse an einer Anmeldung. Bundesweit beschäftigen 3,6 Millionen Haushalte eine Hilfe. bei der Minijob-Zentrale sind nur 305.158 angemeldet.
Je älter, desto mehr Schwarzarbeit
Studien zeigen, dass ein großer Anteil der Nachfrage nach Haushaltshilfen von alleinstehenden und in Paarhaushalten lebenden über 60-Jährigen kommt. „Der typische Arbeitgeber einer unangemeldeten Haushalthilfe ist über 60, kommt aus Westdeutschland, hat Abitur, verfügt über ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2000 Euro und lebt mit einer anderen Person zusammen", sagt Buschfort. Denn während nur vier Prozent der unter 30-Jährigen bereits schwarz beschäftigt haben, ist der Anteil bei den über 60-Jährigen mehr als dreimal so hoch (13 Prozent).
„Die Risiken dieser Praxis sind für den Arbeitgeber ungleich höher als für die illegale Hilfskraft. Es droht die Nachzahlung der hinterzogenen Sozialabgaben für bis zu fünf Jahre und eine Strafe von bis zu 5000 Euro", sagt Buschfort. Noch größer sind aber die finanziellen Risiken, wenn die Putzhilfe verunglückt. „Dann muss der Arbeitgeber die Behandlungskosten übernehmen und bei gravierenden Folgen auch eine lebenslange Rente zahlen", sagt Buschfort. Nicht immer ist die illegale Beschäftigung nur eine Ordnungswidrigkeit. Typische Delikte sind dabei die Verbindung von Schwarzarbeit mit dem Bezug von Sozialleistungen oder die Hinterziehung von Sozialabgaben. Bundesweit sind die Hauptzollämter zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Dabei lässt sich die Hilfe leicht legalisieren. „Mit einem einseitigen Formular, dem Haushaltsscheck, lässt sich die Hilfe problemlos anmelden", sagt Buschfort. Die Minijob-Zentrale fragt auch nicht danach, wie lange die Putzhilfe schon schwarz beschäftigt wird. Das Formular kann im Internet unter www.minijobzentrale.de heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden (Telefon: 0355/29 02-70799). Voraussetzung für eine Anmeldung ist, dass die Putzhilfe insgesamt im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient - auch wenn sie in mehreren Haushalten tätig ist. Sonst kann sie nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Helferin ist mit der Anmeldung krankenversichert. Außerdem gibt es eine Unfallversicherung. Der Arbeitnehmer selbst muss nichts zahlen. Für den Arbeitgeber summieren sich die Abgaben auf bis zu 15 Prozent – zusätzlich zum vereinbarten Lohn.
Die Haushaltshilfe ist dann legal und besser abgesichert. Sie hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. „80 Prozent dieser Kosten bekommt der Arbeitgeber über die Minijob-Zentrale erstattet", sagt Buschfort. Die Unfallversicherung schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der Arbeitgeber ist vor finanziellen Ansprüchen aus einem Arbeitsunfall geschützt und kann seine Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.
Bis zu 510 Euro Steuerersparnis
Grundsätzlich gilt: Für im Haushaltscheckverfahren angemeldete Minijobber können jährlich maximal 2550 Euro in der Steuererklärung abgerechnet werden. 20 Prozent davon werden anerkannt. Das ergibt einen Steuerabzug von maximal 510 Euro pro Jahr. Ein Beispiel: Die angemeldete Haushaltshilfe arbeitet für einen 16 Stunden im Monat und erhält einen Stundenlohn von zwölf Euro. Das entspricht einem Monatsverdienst von 192 Euro. Nach Anmeldung muss der Arbeitgeber zusätzlich 14,8 Prozent Abgaben zahlen, sodass sich die monatlichen Aufwendungen auf 220,42 Euro erhöhen. Bei der Einkommensteuererklärung im folgenden Jahr darf er maximal 2550 Euro der gezahlten rund 2645 Euro geltend machen. Die Steuerersparnis beträgt 510 Euro und ist deutlich höher als die gezahlten Abgaben (341,04) Euro. Anders als bei vielen anderen Abzugsposten in der Steuererklärung reduzieren die abzugsfähigen Aufwendungen nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Für die Steuerersparnis spielt es also keine Rolle, ob man einen hohen oder niedrigen Steuersatz hat.
Minijobber im Haushalt können auch nach der Anmeldung bar entlohnt werden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Minijob-Zentrale schickt dem Haushalt jährlich einen Nachweis über die Höhe der geleisteten Abgaben für die Steuererklärung.