Eine autofreie City bis 2030 – bei den Koalitionsverhandlungen schmieden die Gesprächspartner derzeit kühne Pläne. Umso befremdlicher ist die pingelige Haltung der Stadt bezüglich der Verleihdienste von E-Scootern. Die Verkehrsbehörde will geordnete Verhältnisse im öffentlichen Raum, was ihr positiv anzurechnen ist. Aber statt auf freiwillige Kooperationen wie in Hamburg oder Hannover zu setzen, gängelt sie die Anbieter mit Genehmigungen und Gebühren. Im schlimmsten Fall vergrault sie damit die Unternehmen.
Es gibt die Angst, dass die Verleihdienste die Stadt mit ihren E-Rollern überfluten. Aber: Eine Genehmigung schützt nicht davor, dass die E-Roller nicht auf Fuß- oder Radwegen abgestellt werden. Es liegt auch in der Verantwortung der Benutzer, gewissenhaft mit dem Angebot umzugehen. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, will die Stadt Hamburg etwa im Zweifelsfall E-Roller auf Kosten der Anbieter abschleppen. Sanktionen sind also auch ohne Genehmigungen möglich. Die Verkehrsbehörde sagt, sie stehe der E-Mobilität positiv gegenüber – sendet mit ihrem Misstrauensvorschuss aber gegenteilige Zeichen in Richtung der Verleihdienste.