Was sich bereits angedeutet hatte, bestätigt nun die Staatsanwaltschaft: Nach Erkenntnissen der Ermittler war die Bahnschranke bei dem tödlichen Zugunfall in Bremen-Burg geöffnet. Vor zwei Wochen war an dem Bahnübergang Grambker Dorfstraße ein 19-jähriger Autofahrer ums Leben gekommen – sein Fahrzeug wurde bei der Überfahrt von einem Zug der Nordwestbahn getroffen.
Gutachter beauftragt
Für die Sicherung des Bahnübergangs, der in den Wochen vor dem Unfall wegen Bauarbeiten gesperrt gewesen war, hatte die Deutsche Bahn eine bedarfsgesteuerte Schranke installiert. Betreut wurde diese von einem Schrankenwärter. Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen diese Person wegen eines möglichen Fehlverhaltens.
Genauere Erkenntnisse zur Frage, warum die Schranke geöffnet war, obwohl sie eigentlich hätte geschlossen sein sollen, liegen noch nicht offiziell vor. Ein Gutachter sei beauftragt worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen dem WESER-KURIER am Dienstag. Die Erstellung des Gutachtens werde erfahrungsgemäß noch etwas dauern.