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BGH-Urteil zu AGB Bankkunden können auf Rückzahlung hoffen

Ein Urteil des BGH macht auch Bremer Bankkunden Hoffnung. Sie können eventuell Gebühren der vergangenen Jahre zurückfordern. Warum sie noch geduldig sein müssen.
17.05.2021, 14:32 Uhr
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Bankkunden können auf Rückzahlung hoffen
Von Stefan Lakeband

Für viele Bankkunden ist das Urteil ein Grund zu Hoffnung: Ende April hatte der Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, wenn der Kunde nicht explizit zugestimmt hat, sondern die Bank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen ist. Im verhandelten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Geschäftsbedingungen der Postbank geklagt.

Ob sich das Urteil auch auf andere Banken übertragen lässt, ist noch unklar. Experten gehen aber davon aus, dass weite Teile der Branche betroffen sind. Die beanstandeten Klauseln entsprechen im Wesentlichen den Muster-AGB der Banken und jenen der Sparkassen. Warum sich das Gericht an der bisherigen Praxis stört, machte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger so deutlich: "Beispielsweise könnte die Bank die Kunden mit kostenlosen Girokonten oder kostenlosen Depots anwerben und nachdem sie einen Vertrag mit ihr geschlossen haben, mittels der beanstandeten Klausel Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren einführen.“

Für die Sparkasse Bremen kam das Urteil unerwartet, da die Vorinstanzen der Postbank recht gegeben hatten, teilte eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Man wolle nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und danach weitere Schritte angehen. Ähnlich sieht es bei der Commerzbank aus. An der für den 1. Juli vorgesehenen Preiseinführung hält das Institut aber fest. „Die Bank arbeitet dafür an einem Prozess, der den Vorgaben des BGH-Urteils entspricht“, sagt eine Sprecherin.

Bei der Sparkasse haben sich nach eigenen Angaben nach dem Urteil bereits vereinzelt Kunden gemeldet. Das ist laut Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, aber noch gar nicht nötig, da eine zeitnahe Verjährung möglicher Forderungen nicht drohe. Auch sie wartet die genaue Begründung des Urteils aus Karlsruhe ab.

Sollte danach Kunden eingeführte Gebühren, etwa für die Kontoführung oder Überweisungen, zurückfordern können, werde die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben bereitstellen. „Wer seiner Bank schon jetzt einen Brief schreibt, macht aber auch nichts falsch“, sagt die Verbraucherschützerin. Teilweise ließen sich solche Vorlagen bereits im Internet finden.

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