Im Tarifstreit an den deutschen Flughäfen ruft die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten an den Standorten in Bremen und Hannover am Montag, 13. März, zu einem eintägigen Warnstreik auf. In Bremen sind 20 Abflüge und 19 Ankünfte terminiert, in Hannover sind es 35 Abflüge und 34 Ankünfte. Auch die Flughäfen in Hamburg und Berlin sind von der Arbeitsniederlegung betroffen.
In Bremen werden aufgrund des Streiks am Montag keine Flugzeuge abheben oder landen können. Darauf weist der Bremen Airport auf seiner Webseite hin. Betroffene Passagiere werden geben, sich vor ihrer Anreise mit ihrer Airline und Reiseveranstaltern in Verbindung zu setzen, um sich über Stornierungen und Umbuchungen zu informieren.
In Bremen soll am Montag um 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Eingang zu Tor 1 des Flughafens stattfinden. Hintergrund des Streiks sind nach Angaben der Gewerkschaft die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, örtliche Verhandlungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste und die bundesweiten Mantel-Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit. Zuletzt hatten sich Mitarbeiter im Februar am Flughafen Bremen an einem Warnstreik beteiligt.
Wie kommen Betroffene trotz Streiks ans Ziel und wie stehen die Chancen auf Entschädigung? Wir erklären...
... wo Passagiere erfahren, ob ihr Flug betroffen ist.
Die Airline ist hier erste Ansprechpartnerin. Dort sollten sich Reisende über den Flugstatus informieren. Airports, die den Passagierbetrieb einstellen, braucht man am Montag natürlich gar nicht erst ansteuern.
... wie sie dennoch ans Ziel kommen können.
Laut EU-Recht gilt grundsätzlich: Wenn der Flug ausfällt oder sich mehr als drei Stunden verspätet, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten. Das kann die Umbuchung auf einen anderen Flug sein. Oder der Umtausch des Flugtickets in eine Bahnkarte, was vor allem bei innerdeutschen Flügen oder Verbindungen in grenznahe Städte wie Basel oder Salzburg oft angeboten wird.
... was ihnen zusteht, wenn sie vor Ort festhängen.
Bei einer Annullierung oder Flugverspätung ab zwei Stunden muss die Airline für Verpflegung mit Getränken und Snacks sorgen, etwa in Form von Gutscheinen für Restaurants am Airport. Verschiebt sich der Abflug auf den Folgetag, muss sich die Fluggesellschaft um eine Hotelübernachtung kümmern und auch den Transfer vom Airport dorthin und wieder zurück sicherstellen.
... ob sie auch das Geld fürs Ticket zurückverlangen können.
Bei Annullierungen und Verspätungen ab fünf Stunden haben Reisende auch die Option, das Geld für ihr Ticket samt gezahlten Steuern und Gebühren zurückzuverlangen. Dann ist man aber auch selbst dafür verantwortlich, wie man weiterkommt.
... was gilt, wenn Passagiere als Pauschalreisende unterwegs sind.
Sie müssen sich an ihren Reiseveranstalter wenden. Der ist in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen. Auch für Kosten, die durch eine streikbedingte Verspätung entstehen, könnten Urlauber ihren Veranstalter in die Pflicht nehmen, so die Verbraucherzentralen, etwa für Verpflegung, Unterkunft, nötige Taxifahrten oder Telefonate.
+++Hinweis: Dieser Artikel wurde am 12. März um 17.15 Uhr aktualisiert.+++