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Kommentar zum VW-Urteil Endgültig entlarvt

Volkswagen muss geprellten Diesel-Fahrern Schadenersatz zahlen, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil ist eine nötige Stärkung von Verbraucherrechten, meint Philipp Jaklin.
26.05.2020, 05:00 Uhr
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Endgültig entlarvt
Von Philipp Jaklin

Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Volkswagen hat seine Kunden mit den Diesel-Manipulationen nicht nur betrogen, es ist ihnen dadurch auch ein Schaden entstanden. Das klingt banal, ist aber doch vom Konzern bis zuletzt bestritten worden. Die verkauften Autos seien schließlich allesamt fahrtüchtig gewesen und hätten nur ein kleines Softwareupdate gebraucht, lautete die Rechtsauffassung des Wolfsburger Konzerns.

Diese Argumentation hat der Bundesgerichtshof nun endgültig entlarvt: als unhaltbare Verdrehung der Tatsachen. Das Urteil der Karlsruher Richter ist eine nötige Klärung und Stärkung von Verbraucherrechten. Wenn ein Unternehmen so dreist mit falschen Versprechungen für seine Produkte wirbt wie im Fall des angeblich umweltfreundlichen Schummeldiesels von VW, hat das bei den Kunden besondere Schadenersatz-Ansprüche zur Folge.

Während es für VW nun noch einmal teuer dürfte, kann die Justiz ein wenig aufatmen. Zehntausende noch offene Streitfälle werden jetzt voraussichtlich im Vergleich enden. Was zu begrüßen ist, schließlich haben unsere Gerichte jenseits des Abgasskandals mehr als genug zu tun.

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