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Aufbau-Bank Viele Bremer Betriebe sollen Corona-Soforthilfen zurückzahlen

Immer mehr Betriebe in Bremen sollen die Corona-Soforthilfen von 2020 zurückzahlen. Sie haben Post von der zuständigen Bremer Aufbau-Bank erhalten. Was bedeutet das für die Unternehmen?
13.06.2022, 05:00 Uhr
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Viele Bremer Betriebe sollen Corona-Soforthilfen zurückzahlen
Von Florian Schwiegershausen

In den vergangenen Wochen haben eine ganze Reihe Kleinbetriebe und Soloselbstständige Post von der Bremer Aufbau-Bank (BAB) erhalten. Darin fordert die landeseigene Förderbank sie auf, ihre Corona-Soforthilfe des Bundes von 2020 zurückzuzahlen. Diese milliardenschwere Hilfe hatte das Bundeswirtschaftsministerium aufgelegt, um Kleinbetrieben schnell und unbürokratisch zu helfen.

„Ich höre derzeit von vielen Betrieben, dass sie nun die Corona-Soforthilfe zurückzahlen sollen“, sagt Heiko Klumker, Obermeister der Bremer Friseurinnung. Mit den Forderungen handelt die BAB nach den Vorgaben des Bundes. Demnach hat Bremens Förderbank, die im kleinsten Bundesland die Abwicklung übernommen hatte, bei zwei Prozent der Schnellhilfen nachträglich Untersuchungen angestellt. Die BAB schrieb die betroffenen Betriebe an. Von Rückforderungen in Höhe von mehr als 1,6 Millionen Euro habe man bisher 770.000 Euro eingetrieben. Dem gegenüber standen Auszahlungen von mehr als 62 Millionen Euro. Welche Branchen hier vor allem betroffen sind, konnte die BAB nicht sagen.

Ein Fünftel legt Widerspruch ein

Inzwischen dürfte es um höhere Beträge gehen, denn die neuesten Zahlen vom Juni liegen der BAB bisher nicht vor. Sie hantiert derzeit mit Zahlen auf der Grundlage vom März. 18 Prozent der Stichproben sind laut der Bank noch in Bearbeitung. Von allen, die angeschrieben wurden, habe gut ein Fünftel Widerspruch eingelegt. Zu ihnen gehört Mandy Reiners, ihr Salon Haircutter liegt in der Kornstraße in der Bremer Neustadt. Sie soll 3810 Euro zurückzahlen, kommt bei eigenen Berechnungen auf eine Summe von 2735 Euro.

Für die Berechnung hatte sie entsprechend Geschäftszahlen einreichen müssen, unter anderem die vom Mai 2020. „Nach sechs Wochen Pandemie-Lockdown kann man den Mai doch nicht als gewöhnlichen Geschäftsmonat zugrunde legen. Da habe ich in einem Monat so viel Haare gefärbt und geschnitten wie noch nie in meinem Leben“, sagt sie. Ähnlich sieht es Bremens Innungsmeister Klumker: „Für jeden Friseur sollte dieser Mai der beste in seiner Unternehmensgeschichte gewesen sein.“ Viele von ihnen machten für ihre Stammkunden in den ersten Tagen und Wochen Überstunden. „Hätten wir damals wie sonst üblich gearbeitet, müsste so mancher jetzt vielleicht weniger von den Corona-Soforthilfen zurückzahlen.“

Steuerberater hatte gewarnt

Sein Steuerberater, sagt Klumker, habe ihn damals schon darauf hingewiesen, dass er diese Corona-Soforthilfen vielleicht wieder zurückzahlen müsse – alles oder auch nur einen Teil. Doch nicht jeder Betrieb konnte dafür Rücklagen bilden. „Viele Betriebe spüren diese zwei Jahre Pandemie noch immer. Entsprechend schwer fiel es, besagtes Geld zur Seite zu legen, um die Rückzahlung zu leisten. Das ist eine bittere Geschichte“, sagt Monika Will, Geschäftsführerin der Hanseatischen Steuerberaterkammer. Dass es zu einer Klagewelle gegen die BAB kommen könne, hat Will bisher nicht gehört.

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Auch Mandy Reiners fällt es schwer, das Geld zurückzuzahlen. Hätte sie ihre Freunde um Hilfe gebeten, statt die staatliche Unterstützung zu beanspruchen, „hätte ich damit jetzt nicht so viel Ärger“, sagt sie. Sie sei in ihrem Salon momentan die einzige Arbeitskraft. Zwei Mitarbeiterinnen habe sie entlassen müssen, um die Kosten niedrig zu halten. Da die BAB ihren Widerspruch abgelehnt hat und innerhalb von zwei Wochen das Geld sehen möchte, überlegt die Friseurin zu klagen.

Ratenzahlung möglich

Wenn sie zufällig zu den zwei Prozent gehört, bei denen die Bank Stichproben gemacht hat, stelle sich auch die Frage nach dem Gleichheitsprinzip: Entweder müssen alle zahlen oder keiner. Nicht nur diese Rückzahlung bereite Reiners Sorgen. „Das sind jetzt die Corona-Soforthilfen von 2020. Was wird denn erst im nächsten Jahr auf mich zukommen, wenn es um die weiteren Corona-Hilfen geht?“
Die Bremer Aufbau-Bank kommt Firmen in vergleichbarer Lage entgegen: „Wir bieten jedem Betrieb, der nicht sofort vollständig zurückzahlen kann, großzügige Rückzahlungsfristen oder eine Ratenzahlung an“, sagt Vanessa Roth, die Sprecherin der Bremer Aufbau-Bank. 

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