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Wohneigentum Wer vom Baukindergeld profitiert

Bei einer vierköpfigen Familie liegt die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro, um das Baukindergeld für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erhalten.
22.07.2018, 19:51 Uhr
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Von Olaf Grahl

Man kann es zwar noch nicht beantragen, aber klar ist, das Baukindergeld kommt noch in diesem Jahr und erleichtert den Einstieg in die eigenen vier Wände. Der Antrag auf den staatlichen Zuschuss kann dann rückwirkend bei der KfW-Bank gestellt werden. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Familien.

Pro Kind und Jahr gibt es für einen Zeitraum von zehn Jahren 1200 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern erhält also über zehn Jahre vom Staat insgesamt 24.000 Euro, die für die Finanzierung genutzt werden können. Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind, aber es gibt Einkommensgrenzen.

Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf maximal 75.000 Euro im Jahr betragen. „Das tatsächliche Einkommen kann noch darüber liegen“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine. „Denn vom Bruttoeinkommen werden noch Posten wie Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen, bevor das zu versteuernde Einkommen erreicht wird.“

Einkünfte-Ermittlung noch offen

Pro Kind erhöht sich die vorgegebene Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Berücksichtigt werden nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt also die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro. Maßgeblich sind die Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung.

Die genaue Ermittlung ist aber noch offen. Wird ein Durchschnittswert aus den beiden Jahren gebildet oder darf in keinem der Jahre die Einkommensgrenze überschritten werden? Da aber zwei Jahre herangezogen werden, gibt es für Antragsteller, die erst in Zukunft den Immobilienerwerb planen, Gestaltungsmöglichkeiten, wenn sie befürchten, die Einkommensgrenze zu überschreiten. Entscheidend ist das Einkommen bei Antragstellung. Eine spätere Überprüfung des Einkommens ist nicht geplant.

Aber auch Kinder, die nach Antragstellung noch geboren werden, haben keinen Einfluss auf die Förderhöhe. Besonders günstig ist es also, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Familienplanung bereits abgeschlossen ist. Im Gegenzug ist es aber „förderungsschädlich“, wenn ein Kind im Laufe des zehnjährigen Förderzeitraumes das 18. Lebensjahr erreicht oder auch aus dem elterlichen Haus auszieht.

Nach wie vor sind die Zinsen für Baukredite günstig. Nach einer Übersicht der Verbraucherzentrale Hamburg liegt der durchschnittliche Zinssatz für eine zehnjährige Zins­bindung bei Banken in Bremen bei 1,35 Prozent und bei 1,76 Prozent für eine Zinsbindung von 15 Jahren, die Verbraucherschützer beim Immobilienerwerb favorisieren. Mit dem ­Baukindergeld können nun weitere Ziel­gruppen für Wohneigentum erschlossen werden.

Das Baukindergeld wird aus jetziger Sicht zusätzlich 58.000 junge Familien im Alter von 30 bis 45 Jahren in die Lage versetzen, erstmals Wohneigentum zu erwerben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts Empirica in Zusammenarbeit mit den Landesbausparkassen. In Bremen sind das 600 Familien.

Natürlich können insgesamt mehr Familien vom Baukindergeld profitieren. Hier geht es um jene Mieterhaushalte mit Kindern, die sowohl über ausreichend Eigenkapital als auch über ausreichend Einkommen verfügen, um sich eine ortsübliche Immobilie leisten zu können. Das „natürliche“ Potenzial von Familien im Alter zwischen 30 und 45 Jahren für den erstmaligen Immobilienerwerb liegt demnach deutschlandweit bei 181.000 Haushalten.

Keine Begrenzung der Wohnfläche mehr

Bezieht man nun den über zehn Jahre gewährten, als Eigenkapital berücksichtigten Zahlungsstrom durch das geplante Baukindergeld in die Modellrechnung ein, ergibt sich ein Zusatzpotenzial von 58.000 Haushalten. Das entspricht deutschlandweit einem Plus von 32 Prozent. Ein besonders großer Anteil von Familien profitiert dort, wo die Immobilienpreise niedrig sind und eher eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen ist (siehe Grafik).

Generell gibt es das Baukindergeld nur für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie, egal ob Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Eigentumswohnung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder ein Objekt aus dem Bestand handelt. Eine Begrenzung der Wohnfläche, wie ursprünglich geplant, gibt es nicht mehr. Gefördert werden selbst genutzte Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft wurden. Bei Neubauten ist das Datum der Baugenehmigung entscheidend.

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