Ambitioniertes Gesetz, für das in der Praxis aber nicht immer die notwendigen Mittel bereitstanden: Auf diese Kurzformel läuft die in der Sozialdeputation vorgestellte Überprüfung des Bremer Wohn- und Betreuungsgesetzes hinaus. Es regelt unter anderem die Rechte der Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie die Aufgaben der Aufsichtsbehörde. Das Sozialressort hatte ein entsprechendes Prüfgutachten beim Bremer Pflegeexperten Heinz Rothgang von der Universität Bremen in Auftrag gegeben.
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