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Wohn- und Betreuungsaufsicht Mehr Kontrollen in Pflegeheimen

Das Wohn- und Betreuungsgesetz fordert von der Aufsichtsbehörde, die Pflegeinrichtungen gleichzeitig zu kontrollieren und zu beraten. Für diese Doppelrolle war sie laut Gutachten nie ausreichend ausgestattet.
31.03.2022, 19:55 Uhr
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Mehr Kontrollen in Pflegeheimen
Von Timo Thalmann

Ambitioniertes Gesetz, für das in der Praxis aber nicht immer die notwendigen Mittel bereitstanden: Auf diese Kurzformel läuft die in der Sozialdeputation vorgestellte Überprüfung des Bremer Wohn- und Betreuungsgesetzes hinaus. Es regelt unter anderem die Rechte der Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie die Aufgaben der Aufsichtsbehörde. Das Sozialressort hatte ein entsprechendes Prüfgutachten beim Bremer Pflegeexperten Heinz Rothgang von der Universität Bremen in Auftrag gegeben.

Vor allem die Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht stand im Mittelpunkt der Diskussion. Das Gesetz weist der Behörde eine Doppelfunktion zu, einerseits die Betreiber der Einrichtungen als Aufsichtsbehörde zu kontrollieren, andererseits dabei aber weniger mit Sanktionen und unangekündigten Besuchen zu agieren, sondern vor allem als Berater und Partner der Träger aufzutreten. "Allerdings sind dazu große Ressourcen zur Überwachung dieser Gesetzesregelungen und zu einer angemessenen Beratung der Einrichtungen erforderlich. Diesem Bedarf konnte aufseiten der ausführenden Behörde in den vergangenen Jahren personell durchgehend nicht entsprochen werden", heißt es dazu im Gutachten.

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"Es gab dort nach unseren Befunden viel Wechsel beim Personal, wodurch auch immer wieder Gesprächsfäden zwischen Behörde und Pflegeeinrichtung abgerissen sind", berichtete Rothgang vor den Deputierten. Die betonten vor allem die Rolle der sogenannten Regelkontrollen unterschiedlich, bei denen die Pflegeeinrichtungen ohne Anlass durch eine Beschwerde regelmäßig durch die Behörde überprüft werden. Bedingt durch Corona, aber auch durch die angespannte Personalsituation war die Zahl derartiger Kontrollen in den vergangenen zwei Jahren zwischenzeitlich auf nahezu null gefallen, was vor allem Sigrid Grönert (CDU) kritisierte. Sie forderte regelmäßige, umfängliche Kontrollen und bemängelte, dass die Sozialsenatorin zuletzt sogar zahlreiche Punkte  von der Prüfliste gestrichen habe. Das Sozialressort verweist demgegenüber auf die Vielzahl der anlassbezogenen Prüfungen, bei denen die Einrichtungen fast immer über die konkrete Beschwerde hinaus kontrolliert würden.

Rothgang berichtete, dass sich auch die Betreiber der Pflegeeinrichtungen Regelkontrollen wünschten, von denen sie sich eine gewisse Sicherheit für die eigene Arbeit versprechen würden. Er regte an, über ein längeres Intervall nachzudenken, als die derzeit im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung. "Alle zwei bis drei Jahre ist der Standard in den meisten Bundesländern", sagte er. Die ambitionierte Bremer Vorgabe helfe ja nicht, wenn sie nicht eingelöst werden könne.

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