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Wohnungsaufsicht Sinnvolles Gesetz gegen zu gierige Vermietermodelle

Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist einfach sinnvoll. Noch wirksamer wäre es, wenn die Behörde auch von sich aus aktiv wird und nicht nur reagiert, wenn Mieter den Hinweis geben, meint Peter Hanuschke.
14.11.2024, 05:00 Uhr
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Sinnvolles Gesetz gegen zu gierige Vermietermodelle
Von Peter Hanuschke

Wer Wohnungen vermietet, der möchte damit in der Regel Einnahmen erzielen. Das ist legitim und nachvollziehbar. Doch manch ein Vermieter meint es einfach zu gut mit sich: Rücklagen für Investitionen und Instandhaltung werden nicht gebildet.

Dieses Geschäftsmodell kann funktionieren, aber auf Dauer nur zulasten von Mietern. Die gilt es in solchen Fällen zu schützen. Deshalb ist es einfach gut, dass der Gesetzgeber unter anderem in Bremen und Niedersachsen dieser unsozialen Gier mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz Grenzen setzt.

Das Gesetz wird auch häufig in der Praxis angewandt – zumindest deutet die Anzahl der angezeigten Fälle darauf hin. Es könnten aber mehr sein: Denn der eine oder andere Wohnkomplex ist einem desolaten Zustand, der sich über einen längeren Zeitraum entwickelt haben muss. Solche Objekte fallen auf. Da sollte die Wohnungsaufsicht von sich aus tätig werden und nicht warten, bis sich ein Mieter meldet.

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