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Wohnungsaufsicht Rund 80 Wohnungskontrollen pro Jahr in Bremen

In Bremen gibt es seit 2015 das Wohnungsaufsichtsgesetz. Dadurch soll unter anderem eine menschenwürdige Wohnnutzung und der Quartiersschutz gewährleistet werden. Die wichtigsten Informationen zu dem Gesetz.
14.11.2024, 05:00 Uhr
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Rund 80 Wohnungskontrollen pro Jahr in Bremen
Von Peter Hanuschke
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Warmwasser ist wieder vorhanden, und auch die Heizung funktioniert seit Montag. Wie berichtet, war beides über mehrere Tage in den Wohnblocks der LEG Immobilien AG an der Rostocker Straße in Gröpelingen ausgefallen – schon ein paar Mal in diesem Jahr. Werden solche Defizite von Vermieterseite nicht behoben, dann kann in Bremen das sogenannte Wohnungsaufsichtsgesetz angewandt werden und damit der Staat einschreiten. Ähnliche Instrumente gibt es auch in Niedersachsen und in sechs weiteren Bundesländern.

Wann schreitet Bremen ein?

Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) werde angewandt, um gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen oder wenn eine konkrete Gefährdung der Wohnverhältnisse bestehe, sagt Karen Stroink, Sprecherin des Innenressorts. „Die Zielsetzung ist unter anderem eine menschenwürdige Wohnnutzung und der Quartiersschutz, falls verwahrloste Häuser eine negative Ausstrahlung für die Umgebung haben.“ Das Gesetz ermögliche ein präventives Einschreiten. „Was dann genau getan werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab.“ Eigentümer oder Vermieter werden in der Regel zuerst aufgefordert, die Probleme innerhalb einer Frist selbst zu beheben. Es sei denn, „die Missstände sind so gravierend, dass sofortiges Handeln der Behörden nötig ist.“

Wie hoch sind die Bußgelder?

„Vorsätzliche oder fahrlässige Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden“, so die Innenressortsprecherin. „Bislang wurden keine Bußgeldverfahren eingeleitet.“ Zunächst prüft Bremen, ob gegebenenfalls eine Strafanzeige gestellt werden muss – etwa bei Unterschlagung oder Betrug. Diese wäre einem Bußgeld vorangestellt. „Das Hauptaugenmerk der Wohnungsaufsicht ist auf eine unverzügliche Beseitigung der Missstände und Wiederherstellung gesunder Wohnverhältnisse zum Schutz der Bewohnerschaft gerichtet.“

Was ist die schärfste Maßnahme?

Das sei die Unbewohnbarkeitserklärung, so Karen Stroink. Sie sei „das stärkste und damit auch das letzte Mittel zur Durchsetzung des bremischen WAG.“ Dazu werde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur gegriffen, „wenn mildere Mittel nicht greifen.“ In diesem Jahr wurde laut Innenressort bislang in einem Fall eine Unbewohnbarkeitserklärung ausgesprochen, und zwar für das sogenannte Stubu-Gebäude am Grünenweg. Rechtliches Neuland hatte die Innenbehörde in diesem Jahr betreten, als sie im Mai die Treuhandregelung für Mehrfamilienhäuser an der Robinsbalje 21 und 23 in Huchting nutzte: Die stadteigene Wohnungsgesellschaft Gewoba hatte die Verwaltung der Immobilien übernommen. Die Innenbehörde hatte die Gewoba treuhänderisch eingesetzt, weil die Eigentümergesellschaft nach Einschätzung der Behörde ihre Pflichten grob verletzt hatte – die Wohnungen konnten über mehrere Wochen nicht geheizt werden. Die Treuhandregelung wurde 2023 in das Wohnungsaufsichtsgesetz aufgenommen.

Wie viele Hinweise erreichen die Stadt?

Die Wohnungsaufsicht werde aktiv, wenn sie entsprechende Hinweise erhalte, sagt die Innenressortsprecherin. Häufig kämen diese Hinweise per Anruf oder per Mail (wohnungsaufsicht@ordnungsamt.bremen.de). „Manche Fälle erreichen uns aber nicht direkt, sondern erst über die Medien.“ Bei der Wohnungsaufsicht der Stadtgemeinde Bremen sind im Jahr 2022 laut Ressort 139 Hinweise eingegangen, und im vergangenen Jahr waren es 110. Im laufenden Jahr – Stand 30. Juli – sind es 85 Hinweise.

Wie oft wird kontrolliert?

Kontrolliert wurden im Jahr 2022 insgesamt 79 Objekte, im vergangenen Jahr waren es 83. „Bei den überprüften Objekten handelte es sich überwiegend um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten.“ Die Kontrollen hätten zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnverhältnisse geführt. „Die Verbesserungen betrafen insbesondere Schimmelbefall, nicht vorhandene oder nicht funktionsfähige Grundversorgungen mit Strom, Wasser oder Gas, aber auch Vermüllung oder andere Gefahren für die Menschen etwa durch ungesicherte Treppengeländer und Gerüste.“

Wie arbeitet die Wohnungsaufsicht?

Zunächst werde der Sachverhalt geklärt, sagt Karen Stroink. In der Regel gibt es eine Ortsbesichtigung. Dann folgt die Ermittlung derjenigen, „die Adressaten von Aufforderungen und Verfügungen zur Beseitigung von Missständen sein können, sowie die Beteiligung weiterer Stellen, etwa der Versorgungsunternehmen, des Gesundheitsamtes oder der Sozialbehörden.“ In den überwiegenden Fällen könnten die Inhaber dazu bewegt werden, Instandsetzungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis oder im Rahmen des Anhörungsverfahrens umzusetzen, sodass in vielen Fällen weitere Schritte nicht erforderlich seien.

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