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Museen Böttcherstraße Bremer Senat gibt grünes Licht für Rückgabe des Gemäldes "Hl. Ursula"

Das Gemälde "Aufbruch der Hl. Ursula" kehrt zu den rechtmäßigen Erben zurück. Der Bremer Senat hat der Restitution zugestimmt. Die Museen Böttcherstraße hoffen auf einen Rückkauf.
20.08.2024, 17:24 Uhr
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Von Sebastian Loskant

Der Bremer Senat hat am Dienstag der Restitution des Gemäldes "Aufbruch der Hl. Ursula" aus dem Sammlungsbestand der Museen Böttcherstraße an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Antiquars Jacques Rosenthal zugestimmt. Dieser musste im Januar 1936 sein Geschäft sowie seine Privatwohnung und Kunstsammlung unter Verfolgungsdruck verkaufen. Später erwarb der Bremer Kaffeehändler und Kunstmäzen Ludwig Roselius das Gemälde in der ersten Auktion des Auktionshauses Adolf Weinmüller in München.

Seit 1988 befindet sich das Bild im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen, denn Ludwig Roselius junior verkaufte damals den Kernbestand der Sammlung seines Vaters an die Stadt. Seit 1989 ist die Bundesrepublik Deutschland zu einem Drittel Miteigentümer. Recherchen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München zur Sammlung Rosenthal und Provenienzforschung der Museen Böttcherstraße kamen indes zu dem Ergebnis, dass das Gemälde Jacques Rosenthal 1936 NS-verfolgungsbedingt entzogen worden war.

Im Dialog zwischen den Nachfahren der Familie Rosenthal, vermittelt vom Holocaust Claims Processing Office, und dem Senator für Kultur kam eine Lösung zustande. Das Gemälde wird an die Erben restituiert, die grundsätzlich den Verbleib des Bildes in der Bremer Sammlung begrüßen. Das Museum strebt einen Rückkauf an, die Mittel dafür werden jetzt eingeworben. Bis zum Zeitpunkt des Rückkaufs soll das Gemälde als Leihgabe in den Museen Böttcherstraße verbleiben.

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Die Rückgabe des Gemäldes sei von Anfang an klar gewesen, betonte Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz (SPD). Dies entspreche den Washingtoner Prinzipien von 1998 und der gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, von 1999. "Vor diesem Hintergrund ist es eine sehr freundliche Geste der Erbengemeinschaft, dass die Museen Böttcherstraße das Gemälde zurückkaufen können und es so für die Bremer Sammlung erhalten bleiben kann", so Emigholz.

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