Unstrittig sollte sein: Die Klimakatastrophe ist durch eine ordnungspolitische Fixierung auf das System des Wirtschaftens mit dem Produktionsfaktor Natur zum Nulltarif verursacht. Seit der Industrialisierung vor über 130 Jahren sind es die fossilen Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas, durch die strahlungswirksame Spurengase tonnenweise in die Atmosphäre gelangen. Umweltkiller Nr. eins ist Kohlendioxid. Die bittere Folge ist die steigende Erderwärmung. Gegen diese zerstörerischen Kräfte der Klimakatastrophe gibt es nur die Option des Ausstiegs aus dem „Fossil-Brennstoff-Wirtschaftssystem“. Das ist der Auftrag für die laufende Klimakonferenz in Madrid. Die Umsetzung der Ziele der Pariser Umweltkonferenz Ende 2015 muss forciert werden. Die Erderwärmung soll immerhin auf unter zwei Grad reduziert werden.
Gegen diese Politik richtet sich die nicht nur von Leugnern der Klimakrise missbrauchte Sorge, dass am Ende die Einkommensschwachen und Beschäftigten die größere Rechnung zahlen. Steigende Preise durch die Ökosteuer auf Öl, Benzin und Gas lösen Proteste aus. Untersuchungen zeigen, die CO2-Bepreisung belastet die unteren Einkommensschichten relativ stärker. Deshalb auf den Kampf gegen die Klimakatastrophe zu verzichten, wäre unverantwortlich. Es gibt nicht die Wahl: weniger Umwelt für mehr Soziales – absolute Priorität hat die Umwelt. Schließlich profitieren davon auch die Einkommensschwachen. Allerdings ist es die Pflicht der Politik, soziale Gerechtigkeit bei der ökologischen Transformation zu sichern. Dazu dient der Vorschlag eines allgemeinen Klimabonus: Aus den Einnahmen durch die CO2-Abgabe wird neben der Finanzierung der ökologischen Infrastruktur die Öko-Dividende als Klimabonus an die Bevölkerung zurück verteilt. Vorschläge mit einer relativ stärkeren Entlastung der Einkommensschwachen schwanken zwischen 80 und 100 Euro pro Jahr.
Zusätzliche Entlastungsmaßnahmen soll es geben. So können Menschen in Armut mit der Anreizwirkung zum geringeren Stromverbrauch wenig anfangen. Dazu gehören die Anpassung der sozialstaatlichen Grundsicherungen sowie ein Härtefonds. Auch Pendler zählen durch höhere Spritpreise zu den Belasteten. Vor allem für ein- und auspendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein nachhaltiges Mobilitätskonzept erforderlich. Statt der derzeitigen Entfernungspauschale wird eine allgemeine Mobilitätsabgabe unabhängig vom zu versteuernden Einkommen und dem Verkehrsmittel nach dem Vorschlag des DGB von 13 Cent pro Entfernungskilometer in die Diskussion eingebracht.
Unser Gastautor
ist Finanzwissenschaftler und Gründungsdirektor des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (IAW) an der Universität Bremen. Hickel übt heute Berater-und Gutachtertätigkeiten aus.