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Steuerreform Schwarme Gemeinderat beschließt neue Hebesätze für Grundsteuer 2025

Der Schwarmer Rat legt die Hebesätze für die Grundsteuer 2025 neu fest. Keine versteckte Steuererhöhung, betont der Kämmerer. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen.
06.12.2024, 16:09 Uhr
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Schwarme Gemeinderat beschließt neue Hebesätze für Grundsteuer 2025
Von Lina Wüstenberg

. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Schwarme mussten die Mitglieder des Gremiums über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer abstimmen. Für den Tagesordnungspunkt war Hannes Homfeld, Kämmerer der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, extra nach Schwarme gekommen. Genauer: ins Gasthaus Zur Post.

Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die jetzige Erhebung der Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und die Frist zur Neuregelung auf das Jahr 2025 gelegt. Der Samtgemeinderat hat 2019 einen sogenannten Resolutionsbeschluss gefasst. "Wir werden in der Samtgemeinde die Steuerreform nicht für eine versteckte Steuererhöhung nutzen", so der Kämmerer. Er meinte weiter, dass der Rat heute einen Beschluss fassen muss, denn der erste Fälligkeitstermin für die Grundsteuer ist der 15. Februar. Und die Grundsteuerbescheide müssen bis zum 10. Januar verschickt werden.

Gemeinde muss neuen Hebesatz festlegen

Homfeld erklärte weiter, dass jeder Steuerpflichtige eine Steuererklärung an das Finanzamt abzugeben hat. Die Daten würden aufgearbeitet und in einem Steuerrestbescheid zurückgeschickt. Diesen habe auch die Gemeinde bekommen. Das sei die Grundlage für die Grundsteuerberechnung.

Die Aufgabe der Gemeinde ist es nun, den Hebesatz aufkommensneutral festzusetzen. Das bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen 2025 nicht höher als 2024 sein soll, damit es zu keiner versteckten Steuererhöhung kommt. "Eine Beratung oder Bewertung der Ergebnisse des Finanzamtes gehöre nicht zu den Aufgaben der Gemeinde. Sie könne auch keine Beratung dafür abgeben, warum bei dem einen oder anderen vielleicht am Ende der Messbetrag 100 Euro höher ist, erläuterte Homfeld.

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Aufkommensneutralität sei aber nicht gleichzusetzen mit Belastungsneutralität für den einzelnen Steuerpflichtigen. Denn mit der Steuerreform bekommt jeder einen neuen Steuerbescheid, der das alles fairer und realistischer machen soll. "Die Gemeinde hat keine gesetzliche Verpflichtung, diesen Hebesatz aufkommensneutral festzusetzen. Wir von der Verwaltung schlagen das aber vor, weil die Kommunikation auf Basis des Resolutionsbeschlusses der Samtgemeinde bisher auch immer so erfolgt ist und wir es deswegen auch empfehlen", sagte der Kämmerer.

Aktuell werde für die Grundsteuer A, die die landwirtschaftlichen Betriebe betrifft, ein Hebesatz von 420 Prozent berechnet. Für die Gemeinde bedeutet das, dass sie aus den Messbescheiden der Grundsteuer A rund 55.000 Euro vereinnahmt. Die Grundsteuer B für die sonstigen bebauten und unbebauten Flächen werde ebenfalls mit 420 Prozent berechnet. Und ergibt ungefähr 367.000 Euro. In Summe sind es 452.000 Euro. Diese soll auch in 2025 erreicht werden.

Einstimmig beschlossen

Die neuen Summen der Messbescheide sind bereits vorhanden. Bei der Grundsteuer A geht der Betrag nach unten von bisher rund 13.000 Euro auf etwa 9.000 Euro. Die Grundsteuer B hat sich von circa 94.000 Euro auf rund 156.000 Euro erhöht.

Anschließend stellte der Kämmerer verschiedene Varianten für die Hebesätze vor. "Wir schlagen dem Gemeinderat vor, den Hebesatz für die Grundsteuer A bei 420 Prozent zu belassen und den Hebesatz für die Grundsteuer B so zu gestalten, dass am Ende 452.000 Euro rauskommen", erklärte Homfeld. Das wären 264 Prozent. Er rechnet aber auch noch mit Korrekturen im Jahr 2025.

"Es gibt keine versteckte Steuererhöhung und es ist aufkommensneutral", äußerte sich Frank Tecklenborg (SPD). Interessant werde es im nächsten Jahr, wenn es um die Hebesätze 2026 gehe. "Vieles kann sich im nächsten Jahr noch verschieben, und einige werden aufgrund des Bescheides Kontakt zum Finanzamt aufnehmen. Aber da müssen wir erst einmal abwarten. Die SPD würde den Vorschlag zustimmen." Alle Ratsmitglieder schlossen sich dem an.

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