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Keine Revision im Bruderstreit Staatsanwaltschaft und Nebenkläger akzeptieren Urteil

Es bleibt bei 22 Monaten auf Bewährung. Gegen das Urteil des Landgerichts Verden im Fall des eskalierten Bruderstreits in Stuhrbaum haben weder Staatsanwaltschaft noch Nebenkläger Revision eingelegt.
13.12.2021, 16:29 Uhr
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Von Angelika Siepmann/asi

Verden/Stuhr. Die Staatsanwaltschaft hatte über vier Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert, das Landgericht Verden auf gefährliche Körperverletzung erkannt und 22 Monate auf Bewährung verhängt. Bei dem Urteil gegen einen 66-jährigen Mann, der seinen zwei Jahre jüngeren Bruder mit einem Holzstab attackiert und dessen Wagen gerammt hatte, soll es bleiben. Weder die Anklagebehörde noch der Nebenkläger haben in der vorgegebenen Frist Revision eingelegt.

Im Fall des am 1. April dieses Jahres in Stuhrbaum eskalierten Streits unter Brüdern war die Schwurgerichtskammer nach fünf Prozesstagen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte „ganz klar“ nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Und selbst wenn ein solcher bestanden habe, läge ein „strafbefreiender Rücktritt vom Versuch“ vor. Insbesondere diese Feststellung der Kammer sei nach Würdigung der mündlichen Urteilsgründe „vertretbar“, sagte ein Sprecher der Verdener Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Die unterschiedliche Bewertung in diesem Punkt habe zu der Abweichung vom beantragten Strafmaß geführt. Das Rechtsmittel wäre „nicht aussichtsreich“.

Der Mann aus Hatten (Kreis Oldenburg) war wegen gefährlicher Körperverletzung, Brandstiftung, vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Er wurde nach achtmonatiger Untersuchungshaft sofort auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht ging mit Verweis auf das psychiatrische Gutachten davon aus, dass er sich zur Tatzeit im Zustand verminderter Schuldfähigkeit befand.

Dem Geschädigten waren mit dem abgesägten Stiel eines Spatens zwei Schläge an den Kopf versetzt worden. Er hatte nach den Feststellungen eine „leichte“ Kopfverletzung erlitten. In seiner Halle im Gewerbegebiet hatte der Angeklagte danach an mehreren Stellen Feuer gelegt. Dies geschah mittels dort vorhandenen Diesels, nicht mit mitgebrachtem Benzin, wie zunächst angenommen. Der 66-Jährige hat bereits während der U-Haft 80.000 Euro Schadensersatz geleistet.  

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