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Sanierung des Ortskerns Stuhr Verständlicher Unmut

Ein ungewollter Eintrag im Grundbuch und die Aussicht auf die Zahlung von Ausgleichsbeträgen – der Unmut bei einigen Eigentümern im Sanierungsgebiet Ortskern Alt-Stuhr ist verständlich, meint Claudia Ihmels.
27.07.2023, 12:00 Uhr
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Verständlicher Unmut
Von Claudia Ihmels

Trotz aller Kritik und Einwände: Die Gemeinde Stuhr wird die Einträge im Grundbuch nicht löschen lassen. Das kann sie auch gar nicht, weil diese Bestandteil des Sanierungsverfahrens sind, das genau im Baugesetzbuch festgelegt ist. Dennoch ist der Unmut der Eigentümer berechtigt. Zwar wird das Umfeld der Immobilie durch die Sanierung aufgewertet, aber wer plant, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen, könnte es trotzdem schwerer haben als ohne den Vermerk. Denn die Rechte und Pflichten im Rahmen des Sanierungsverfahrens bleiben an demjenigen hängen, dem die Immobilie bei Abschluss des Projekts gehört – und damit nicht nur steuerliche Vorteile bei eigenen Sanierungen, sondern auch die Zahlung des Ausgleichsbetrags.

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Auch in der Hinsicht gibt es bei den Eigentümern viele Ungewissheiten. Mit welcher Summe müssen sie rechnen? Gibt es Beispiele? Fehlanzeige. Es ist verständlich, dass die Gemeinde sich scheut, eine Beispielrechnung aufzumachen, um sich anschließend nicht angreifbar zu machen. Beruhigend auf die Betroffenen wirkt das jedoch nicht. Es schürt eher die Angst, dass eine vermeintlich hohe Summe für die Wertsteigerung durch eine Ortskern-Sanierung bezahlt werden muss, die man eigentlich gar nicht wollte. 

Die Gemeinde räumt zudem zurecht ein, dass die Information zur Grundbucheintragung unglücklich gelaufen ist. Das hätte sie verhindern können, wenn sie die Einladung zur Eigentümerversammlung, die diese Information enthielt, längst vor dem Auftrag zur Grundbuchänderung abgeschickt hätte. Ohnehin wäre eine solche Versammlung für die betroffenen Eigentümer auch schon vor dem Ratsbeschluss zur Ortskernsanierung ein fairer Zug gewesen. Zwar gab es zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren, doch mit einer direkten Ansprache hätten sich die Betroffenen sicher besser mitgenommen gefühlt. Allerdings hätten sie so auch schon vor dem Beschluss verstärkt Kritik äußern können – nun können sie nur noch ihren Unmut zu vollendeten Tatsachen loswerden.

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