Seit fast genau einem halben Jahr ist der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft gesessen und machte sich nun Hoffnung, dass es damit sein Bewenden haben könnte. Doch eine Haftstrafe im noch bewährungsfähigen Bereich, wie von den Verteidigern beantragt, kam für die zweite große Strafkammer des Landgerichts Verden nicht Betracht. Sie hat den 29-Jährigen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (BTM) in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben sowie zur unerlaubten Einfuhr zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Auf seiner langen Autotour mit knapp vier Kilogramm Marihuana an Bord hatte der Mann Mitte November vorigen Jahres beinahe den Zielort Bremen erreicht, als Zollbeamte ihn aus dem Verkehr zogen. Auf Höhe der Anschlussstelle Stuhr-Brinkum wurde der schon länger verfolgte mutmaßliche Drogenkurier unmissverständlich von der A 1 gelotst und zur Leester Straße dirigiert. Dort bestätigte sich der Verdacht, dass in dem weißen Kastenwagen mit Kennzeichen eines brandenburgischen Landkreises Rauschgift sei. Die in mehrere Portionen geteilte heiße Fracht aus den Niederlanden wurde in einem recht aufwendig angelegten Versteck im Unterboden des Fahrzeugs entdeckt.
Angeklagter wollte Schulden mit Drogen-Transport tilgen
Der ertappte Drogen-Transporteur machte gar nicht erst den Versuch, sich irgendwie herauszureden. Der erst seit wenigen Monaten in Deutschland und in der Nähe von Magdeburg wohnhafte Mann wanderte in U-Haft. Auch im Prozess am Landgericht zeigte er sich geständig und reumütig. Um endlich 200 Euro Schulden bei einem albanischen Landsmann loszuwerden, habe er sich leider auf das riskante Unternehmen eingelassen, hieß es. Dass das keine gute Entscheidung war, sei ihm längst klar geworden.
Verstärkt wurde diese bittere Erkenntnis des gelernten Kochs noch, als das Gericht am zweiten Verhandlungstag sein Urteil verkündete. Dabei konnte der Angeklagte, der zumindest zur Tatzeit selbst Drogen konsumiert haben dürfte, quasi von Glück sagen, dass die Haftstrafe nicht höher ausfiel. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert.