Seit fast genau einem halben Jahr ist der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft gesessen und machte sich nun Hoffnung, dass es damit sein Bewenden haben könnte. Doch eine Haftstrafe im noch bewährungsfähigen Bereich, wie von den Verteidigern beantragt, kam für die zweite große Strafkammer des Landgerichts Verden nicht Betracht. Sie hat den 29-Jährigen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (BTM) in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben sowie zur unerlaubten Einfuhr zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
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