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Urteil am Landgericht Verden Bewährungsstrafe für Körperverletzung in Weyhe

Der Vorwurf lautete ursprünglich versuchter Totschlag. Das Landgericht Verden hat den 49-Jährigen, der seine Frau in Weyhe verletzt hatte, jedoch nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
22.11.2023, 17:08 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Verden/Weyhe. Zum Schluss war auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des versuchten Totschlags abgerückt. Sie hatte für den 49-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen an der Ehefrau im Januar 2021 in Weyhe, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten beantragt. Das Landgericht Verden schaltete sogar noch eine Stufe herunter. Es erkannte nach sieben Verhandlungstagen auf „einfache“ Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und verhängte lediglich zehn Monate auf Bewährung. Der im März dieses Jahres erlassene Haftbefehl war damit hinfällig.

Der Mann sei „unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen“, hieß es bald nach Verkündung von Schuldspruch und Strafmaß. Ihm war ursprünglich zur Last gelegt worden, zunächst seine damals 20-jährige Tochter ins Gesicht geschlagen und dann die eingreifende Frau zu Boden gerissen und mit den Fäusten traktiert zu haben. Zudem habe er vor den Augen weiterer, minderjähriger Kinder versucht, ihr mit einer Glasscherbe „tödliche Schnittverletzungen“ Hals zuzufügen. Der Angeklagte hatte dies vehement bestritten und behauptet, er sei selbst angegriffen worden und habe sich „nur gewehrt“.

In der Urteilsbegründung hieß es eingangs, man habe „nur einen recht rudimentären Sachverhalt“ feststellen können. Sicher sei, dass es „Streitigkeiten in der Familie“ gegeben habe und es zu einer „körperlichen Auseinandersetzung“ zwischen dem Mann und seiner Frau gekommen sei. Die Auseinandersetzung wie auch die Verletzungshandlungen seien von dem Angeklagten ausgegangen, davon sei man nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt. Für das Opfer bestand nach dem rechtsmedizinischen Gutachten nur eine abstrakte Lebensgefahr.

Die heute 42-Jährige hat demnach durch Faustschläge eine Nasenbeinfraktur und eine leichte Verletzung am Mund erlitten, außerdem mehrere „oberflächliche Ritzverletzungen“ am Dekolleté. Hinsichtlich der verwendeten Glasscherbe sprach der Richter von einem „ungewöhnlichen Tatobjekt“. Es sei nach Meinung der Kammer nicht mit einem Messer vergleichbar. An Angaben zur konkreten Tatausführung mangele es. Überhaupt beruhten die getroffenen Feststellungen nicht auf Angaben der Geschädigten, die offenkundig nicht aussagen wollte, sowie anderen Familienmitgliedern. Diese hätten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Dennoch sei es durch "mühevolle Kleinarbeit" gelungen, das Geschehen in ausreichendem Maße aufzuklären. Jedes einzelne Indiz wiege gering, in der Gesamtschau habe sich aber zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte zuerst gewalttätig geworden sei und auch gedroht habe, er werde seine Frau töten. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft gehe man aber nicht von gefährlicher Körperverletzung aus: „Eine das Leben gefährdende Behandlung wurde nicht angenommen.“

Dass die Angehörigen sich „zusammengetan“ hätten, um den Mann zu verletzen, wie er es dargestellt hatte, sei „allenfalls eine theoretische Möglichkeit. Sie wehrten sich, und das durften sie“. Der Vorsitzende verwies auch auf mehrere Gewaltschutzverfahren, die die Familie in den vergangenen Jahren angestrengt hatte. Die Kinder hätten Angst vor dem Vater gehabt. Das Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Vorgänge, um die es jetzt ging, sei „anfangs in fragwürdiger Weise“ geführt worden, sagte der Richter auch. Ein Monat der Strafe gilt aufgrund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt.

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