Verden/ Weyhe. Im Verdener Landgerichtsprozess um eine Messerattacke in einer Gemeinschaftsunterkunft in Weyhe hat der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt. Er habe dem Opfer Angst einjagen, ihm eine Lektion erteilen und Schmerzen zufügen wollen, hieß es am zweiten Verhandlungstag in einer vom Verteidiger vorgetragenen Erklärung. Es sei zutreffend, dass er dem Mitbewohner mehrere Messerstiche in Oberkörper versetzt, mithin gefährliche Körperverletzung verübt habe. Der auf versuchten Totschlag lautende Hauptvorwurf wurde jedoch bestritten.
Der 30-Jährige will keinesfalls in Tötungsabsicht agiert haben, als er am späten Abend des 9. Juni mit einem Küchenmesser auf den sieben Jahre jüngeren Mann einstach. Anders als in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft dargestellt, sei er auch nicht durch zwei ebenfalls im Haus lebende Männer an der weiteren Tatausführung gehindert worden, trug der Anwalt vor: „Er hat von sich aus abgelassen“. Da ihm bewusst war, dass bereits die Polizei alarmiert worden war, habe er sich freiwillig zum Eingang begeben und dort auf die Beamten gewartet.
17,5 Zentimeter lange Klinge
Bei dem vorangegangenen Geschehen waren dem Opfer nach den Ermittlungen etliche Stichverletzungen im Rippen- und Brustbereich zugefügt worden, die allerdings nicht lebensgefährlich waren. Das Messer mit 17,5 Zentimeter langer Klinge soll der Angeklagte aus der Spülmaschine genommen haben, nachdem er den 23-Jährigen zuvor schon mit einem Schraubendreher gedroht habe, er werde ihm „ein Loch in den Bauch stechen“. Laut Einlassung hatte sich der Geschädigte den Zorn des Angeklagten zugezogen, weil er wiederholt unaufgefordert in dessen Zimmer erschienen, „in Sachen gewühlt“ und auch welche „weggenommen“ habe.
Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung und Beschimpfungen sei es dann zu den Messerstichen gekommen. Dabei habe nicht die Absicht bestanden, den Jüngeren zu töten. Wie man einen Menschen töte, wisse der Angeklagte, wurde auch noch erläutert. Er sei in einem Heimatland Türkei beim Militär gewesen und im Nahkampf ausgebildet. Seinem Mandanten sei bald klar gewesen, dass er einen „schlimmen Fehler“ gemacht habe, verlas der Verteidiger. „Sein Handeln war unverantwortlich“. Gleichwohl wolle er Verantwortung übernehmen. Außerhalb des Strafverfahrens bemühten sich der 30-Jährige und seine Familie schon nach Kräften um eine „angemessene Schmerzensgeldregelung“. Derzeit sei von 7500 Euro auszugehen.
Der 30-Jährige befindet sich erst seit Ende Januar dieses Jahres in Deutschland. Gut die Hälfte der Zeit hat er nun schon in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde zugebracht. Der Prozess soll am 8. Januar fortgesetzt werden.