Einmal und nie wieder würde er sich auf den Transport „heißer Ware“ einlassen. Das stand für den Mann aus Bruchhausen-Vilsen schon fest, nachdem er im Januar 2021 vorläufig festgenommen worden war. Er hatte nicht geahnt, dass er sich während einer Fahrt mit erheblicher Menge Marihuana im geliehenen Wagen schon unter polizeilicher Observation befand. Das Strafverfahren gegen den heute 44-Jährigen hat sich über Gebühr hingezogen, erst im Dezember vorigen Jahres wurde der Fall am Amtsgericht Syke verhandelt. Die verhängte Bewährungsstrafe wurde nun vom Landgericht Verden etwas reduziert.
Zur Tatzeit und auch noch bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Mitte 2023 zählten die Cannabis-Varianten Marihuana und Haschisch noch zu den Betäubungsmitteln. Inzwischen gelten die Hanfprodukte nicht mehr als Drogen und fallen unter das Cannabisgesetz. Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen fast vier Kilogramm „Gras“ an Bord, als er damals in Asendorf gestoppt wurde. Etwa 1200 Gramm soll er zuvor schon auftragsgemäß bei einem Mann in der Samtgemeinde Siedenburg abgeliefert haben - wohlwissend, dass es zum gewinnbringenden Weiterverkauf an Dritte bestimmt war. Dass es dazu wegen der polizeilichen Maßnahmen, die auch Mittäter betrafen, nicht mehr kam, sollte ihm letztlich - auch - zugutekommen.
Angeklagter ließ sich vor und nach der Tat nichts zuschulden kommen
Das Syker Schöffengericht hatte den geständigen Angeklagten wegen Besitzes von Cannabis und Beihilfe zum Handel damit zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei Monate sollten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt gelten. So wurde auch in zweiter Instanz entschieden. Mit seiner Berufung, die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt war, erzielte der 44-Jährige allerdings nur einen Teilerfolg. Die 5. Kleine Strafkammer verringerte die Strafe auf sieben Monate und berücksichtigte neben dem langen Zeitablauf auch, dass der Angeklagte sich vor der Tat und danach nichts zuschulden kommen ließ.
Aus Sicht der Verteidigerin sollten es weniger als sechs Monate sein. Auch die Umwandlung in eine Geldstrafe sei für sie in Betracht gekommen. Von der gesamten Menge des in Säcken transportieren Marihuanas und dessen hohem Wirkstoffgehalt habe ihr Mandant nichts gewusst, hieß es. Er sei nach Jobverlust und Problemen mit der damaligen Lebensgefährtin in einer schwierigen persönlichen Situation gewesen, „kurzzeitig auf Abwege“ geraten und habe selbst Cannabis konsumiert.
Mit der Beförderung des „Stoffes“ habe er einem Freund aus Kindheitstagen den erbetenen Dienst erweisen wollen. Besagter Sandkastenfreund aus Hoya war dem Vernehmen nach in größerem Maße in die ganze Sache verwickelt, soll sich mittlerweile aber auch „gewandelt“ haben. Er wie auch der Mann, in dessen Haus das Marihuana „gebunkert“ worden war, sind bereits rechtskräftig verurteilt worden. Der 44-Jährige aus Bruchhausen-Vilsen hat längst wieder Fuß gefasst, ist berufstätig, nun verheiratet und rührt kein Cannabis mehr an. Er habe geraume Zeit Angst gehabt, im Gefängnis zu landen, so die Verteidigerin, und sei sich nach der Verhaftung „wie ein Schwerverbrecher vorgekommen“.