Das Urteil gegen den 43-jährigen Kirchdorfer, der wegen Mordes und zweifachen Mordes lebenslange Haft verbüßen soll, ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Landgerichts Verden hat die Verteidigung Revision eingelegt. Dies war am Montag bereits unmittelbar nach der ausgiebigen Urteilsbegründung der Schwurgerichtskammer angekündigt worden. Das Gericht hatte, wie berichtet, nach 16 Verhandlungstagen auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich.
Die Kammer war den Forderungen der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang gefolgt und hatte für jede einzelne Tat an den "Zufallsopfern" eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Dass der Angeklagte die 17-jährige Inline-Skaterin in Barenburg ermordet hat, war auch von der Verteidigung nicht in Abrede gestellt worden. Die Tat an der 30-Jährigen in Sulingen wurde jedoch als versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eingestuft, die Autoattacke auf die 18-jährige Joggerin in Fuhrberg (Region Hannover) als fahrlässige Körperverletzung nach einem "Fahrfehler".