Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung musste sich ein 21-jähriger Syker jüngst vor dem Amtsgericht Syke verantworten. Ihm wurde vorgehalten, am Morgen des 11. Februar 2024 gemeinsam mit weiteren Beteiligten einen Mann geschlagen und getreten zu haben. Die Verhandlung brachte dann allerdings einen etwas anderen Verlauf des Geschehens ans Licht.
Der Syker schilderte, was am besagten Morgen der Tat abgelaufen war. In der Nacht zuvor sei er mit einigen Kollegen in einem Bremer Nachtklub gewesen. Da er und sein Begleiter mit demselben Zug Richtung Diepholz zurückfahren wollten, gingen sie zum Bahnhof. "Wir waren leicht angetrunken, haben aber noch gerade gehen können." Am Bahnhof angekommen, habe ein anderer Mann sie mit Worten wie "Schwuchtel" beleidigt und geschubst. Der Beschuldigte habe dann seinen Kollegen festgehalten, weil dieser auf den Angreifer losgehen wollte. Es standen noch andere junge Männer dabei, sodass am Ende alles in eine Schlägerei und Fußtritte ausgeartet sei. "Dass ich nur dazwischen gegangen bin, habe ich damals auch gleich der Polizei erklärt", sagte der 21-Jährige vor Gericht aus.
Auch der Geschädigte sei damals schon befragt worden. Er habe erklärt, es sei nichts passiert. Er habe nur vorher sehr viel Alkohol getrunken, aber keine Verletzungen davongetragen. Er wollte keinen Strafantrag stellen.
Video bestätigt Aussage des Angeklagten
Dies deckte sich mit einer schriftlichen Erklärung des Mannes, die dem Gericht vorlag und von der Richterin verlesen wurde. Darüber hinaus hatte eine Überwachungskamera das Geschehen aufgezeichnet. Bei der Betrachtung des Videos im Verhandlungsraum wurde deutlich, dass der Angeklagte die Wahrheit gesagt hatte. Es zeigte, wie alle in der Bahnhofshalle miteinander rangeln, der Syker aber zu schlichten versuchte.
Letztlich erklärte die Staatsanwaltschaft, dass dem Anwesenden keinerlei Tatvorwurf zu machen sei. Es werde offensichtlich, dass er das Ganze nur beruhigen wollte. Die Richterin erkannte letztlich auf Freispruch, sie sehe keinerlei Fehlverhalten. "Man kann sehen, wie Sie das alles beenden wollten." Die Kosten der Verhandlung trägt die Staatskasse.