Vor dem Amtsgericht in Syke ist nun der Fall eines 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen verhandelt worden, der zwischen Juni 2023 und Januar 2024 ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt hatte. Der in Stuhr wohnhafte Angeklagte erklärte, dass er nicht bemerkt habe, dass sein Aufenthaltstitel abgelaufen war. Die Richterin stellte das Verfahren nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ein – jedoch mit einer finanziellen Belastung für den Angeklagten.
Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Mann gab an, dass er sich während des fraglichen Zeitraums in einer schwierigen persönlichen Lage befunden habe. Nach einer gescheiterten Ehe und dem Verlust des Kontakts zu seinen sechs Kindern sei er orientierungslos gewesen. Zudem habe er eine Haftstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein verbüßt, aus der er im Juni 2023 entlassen wurde. In dieser Zeit habe er nicht darauf geachtet, dass sein Aufenthaltstitel abgelaufen war.
Schwierige persönliche Situation
Seine persönliche Situation verschärfte sich weiter, als seine frühere Ehefrau verstarb und die Kinder in staatliche Obhut genommen wurden. Obwohl er das Sorgerecht hat, sind die Kinder weiterhin in Betreuung. Der Angeklagte erklärte, dass er sein Leben inzwischen neu geordnet habe. Seinen damaligen Wohnort Frankfurt habe er verlassen, lebe nun in Stuhr mit einer neuen Partnerin und arbeite in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb.
Der Fall kam ans Licht, als der Angeklagte im Januar 2024 Opfer einer gefährlichen Körperverletzung wurde. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass er keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß. Daraufhin setzte er sich sofort mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung. Sein Verteidiger betonte, dass die Behörde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen, aber keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergriffen oder angedroht habe. Vielmehr sei dem Angeklagten eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden, die seinen rechtmäßigen Aufenthalt bis zur endgültigen Entscheidung über eine Niederlassungserlaubnis bestätigt.
Umfangreiche Strafakte
Während der Verhandlung wurde die umfangreiche Strafakte des Angeklagten thematisiert. Insgesamt 17 Einträge im Bundeszentralregister wiesen unter anderem Vergehen wie Diebstahl, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Volksverhetzung auf. Der Mann beteuerte jedoch, dass er seit seiner letzten Haftstrafe keinerlei Straftaten mehr begangen habe. Die Zeit im Gefängnis habe ihm die Augen geöffnet, weshalb er mit seinem früheren Leben abgeschlossen habe.
Sein Verteidiger argumentierte, dass das Versäumnis seines Mandanten, den Aufenthaltstitel zu verlängern, allenfalls als Fahrlässigkeit gewertet werden könne. Er habe sich nach dem Bekanntwerden sofort um die Klärung gekümmert und mit den Behörden kooperiert. Außerdem sei er guter Hoffnung, dass sein Mandant auch wegen der hier lebenden Kinder eine Niederlassungserlaubnis erhalten werde. Die Richterin stellte letztendlich fest, dass die Sachlage zwar nicht abschließend geklärt werden konnte, jedoch das strafrechtliche Unrecht gering sein, sodass sie das Verfahren nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einstellte. Allerdings mit der Maßgabe, dass der Angeklagte die Kosten seines Verteidigers selbst tragen muss.