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Taten aus dem Kreis Diepholz Welche Fälle 2024 am Landgericht Verden verhandelt wurden

Auch 2024 sind vor dem Landgericht Verden wieder Taten verhandelt worden, die im Landkreis Diepholz begangen wurden. Ein Rückblick.
30.12.2024, 16:54 Uhr
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Von Angelika Siepmann
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Auch 2024 sind vor dem Landgericht Verden wieder Taten verhandelt worden, die im Landkreis Diepholz begangen wurden. Ein Rückblick.

Lebenslang und Sicherungsverwahrung

Er hat in nur vier Tagen einen Mord und zwei Mordversuche an jungen Frauen verübt. Zur Überzeugung der Schwurgerichtskammer ging der 43-jährige Landwirt aus Kirchdorf in allen Fällen mit „besonders hoher krimineller Energie“ und dem Ziel vor, sein „Zufallsopfer“ zu töten. Nach 16 Verhandlungsterminen wird der weitgehend geständige, jedoch jegliche Tötungsabsicht bestreitende Angeklagte Mitte Juli zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mehr noch: Auch mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und der Anordnung der späteren Sicherungsverwahrung folgt das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Nebenkläger, darunter die Eltern sowie die drei Geschwister der heimtückisch ermordeten 17-Jährigen.

Die Schülerin war am frühen Abend des 10. September 2023 in Barenburg auf Inlineskates unterwegs gewesen, als der Täter sie zwischen einem Feldweg und einem Graben mit mehreren Messerstichen tötete. In der Nacht zum 13. September attackierte er vor einem Schnellrestaurant in Sulingen eine 30-jährige Frau, die auch seinem „Opferprofil“ entsprach. Vier junge Männer hörten die verzweifelten Hilfeschreie der schwer verletzten zweifachen Mutter und retteten ihr durch couragiertes Eingreifen wohl das Leben. Auf seiner Flucht fuhr der Angeklagte am nächsten Vormittag in Fuhrberg (Region Hannover) von hinten auf eine 18-jährige Joggerin zu, die stürzte und ebenfalls in Lebensgefahr geriet. Auch sie hatte das sprichwörtliche Glück im Unglück und kam rechtzeitig in ärztliche Behandlung.

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In der Gewalt eines Kollegen

Einige angst- und qualvolle Stunden lang befand sich eine 29 Jahre alte Frau Mitte Februar in der Gewalt eines befreundeten Arbeitskollegen. Der 61-Jährige hatte sie unter einem Vorwand in die Lagerhalle der Bremer Firma in Brinkum gelockt und geplant, seine sadistisch-sexuellen Fantasien an ihr auszuleben. Dazu kam es dann zwar nicht, aber vor allem die psychischen Folgen für die von Polizeikräften befreite Frau sind massiv. Wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht ordnete gleichzeitig seine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie, dem sogenannten Maßregelvollzug, an.

Bei dem Mann aus dem Kreis Rotenburg besteht laut Sachverständigengutachten wahrscheinlich seit der Jugend eine in Phasen auftretende, nicht heilbare schwere Störung. Der Facharzt sprach auch von sexuellem Sadismus. Die Tatvorwürfe hatte der Angeklagte nach einigem Zögern eingeräumt. Er war bereits in den 1980er-Jahren wegen drei ähnlich gelagerten Fällen vor Gericht gelandet und mit Bewährungsstrafen davongekommen. Ebenso 2020, als er seine Noch-Ehefrau angriff und nach deren Einschätzung auch umbringen wollte. Gegenüber der zeitweise gefesselten Kollegin hatte er behauptet, er wolle später Suizid begehen.

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Massive Beleidigung begangen

Die ihm vorgeworfene widerliche Beleidigung eines Fahrgastes bestritt ein Berufskraftfahrer auch in zweiter Instanz vehement. Das Amtsgericht Syke hatte ihn zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Völlig zu Unrecht und weil „schwerst gelogen“ worden sei, lamentierte der Mann in der Berufungsverhandlung am Landgericht Verden. Er führte eine gestelzte, phonetisch etwas ähnliche und wesentlich harmlosere Formulierung ins Feld. Doch damit befand sich der 58-jährige Buslenker wieder auf einer Irrfahrt. Für die 5. Kleine Strafkammer bestand kein Zweifel, dass er Anfang 2023 vor dem Syker Bahnhof genau die massive Beleidigung beging, die der Betroffene konstant wiederholt hat. Der 22-Jährige, der krankheitsbedingt auf einen Rollstuhl angewiesen ist, habe eine ohne Einschränkung glaubhafte und überzeugende Aussage getätigt, hieß es. Der nun kleinlaute Angeklagte muss zahlen.

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Missbrauch durch Mann von nebenan

Wegen sexuellen Missbrauchs eines zur Tatzeit siebenjährigen Mädchens im Sommer 2021 in Stuhr erhielt ein mittlerweile im Kreis Oldenburg lebender Mann eine Haftstrafe von fast zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil der großen Jugendkammer vernahm der Angeklagte zwei Tage nach seinem 70. Geburtstag. Dass er die Tat trotz mancher ins Feld geführter Erinnerungslücken zugab, ersparte dem Opfer eine Aussage im Prozess. Zwischen dem Mädchen dem Mann von nebenan soll ein „fast großväterliches Verhältnis“ bestanden haben. Der Rentner könnte es, das klang an, außer in dem angeklagten Fall noch öfter schamlos ausgenutzt haben.

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Unterbringung in der Psychiatrie

Er fühlte sich ständig provoziert und glaubte, „von der Polizei geschickte“ Menschen würden seinen Namen rufen, die Nachbarn im Elternhaus ihn ausspähen und überwachen. Eingebildete Angriffe führten bei dem 32-Jährigen immer wieder zu Gewaltausbrüchen bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Für die fünf festgestellten Taten, die er im Mai und Juni in Kirchweyhe begangen hat, ist der psychisch kranke Mann allerdings strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Das Sicherungsverfahren endete erwartungsgemäß: Der unter paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie leidende Beschuldigte muss auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.

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Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Bis in den März hinein könnte sich der Prozess gegen den 30-Jährigen hinziehen, der sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Er hat bereits eingeräumt, einem jüngeren Mitbewohner im Juni in einer Gemeinschaftsunterkunft in Weyhe mit einem Küchenmesser mehrere Stiche in den Oberkörper versetzt zu haben. In der vom Verteidiger vorgetragenen Einlassung wurde eine Tötungsabsicht aber in Abrede gestellt. Er habe dem 23-Jährigen „nur“ Angst einjagen, eine Lektion erteilen und ihm Schmerzen zufügen wollen. Die Erkenntnis, einen „schlimmen Fehler“ gemacht zu haben, ließ angeblich nicht lange auf sich warten.

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