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Landgericht Verden Fünf Jahre Haft für 31-jährigen Syker

Das Landgericht Verden hat einen 31-jährigen Syker wegen Raubes sowie unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln verurteilt. Der M;ann muss für fünf Jahre hinter Gitter.
08.09.2023, 16:22 Uhr
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Von Angelika Siepmann / asi

Syke/Verden. Sein einstiges Abdriften in die Gangster-Rap-Szene und der verstärkte Kontakt zu Personen, die bereit waren, ihm zu kriminellen Erfahrungen zu verhelfen, haben für einen heute 31-Jährigen aus Syke drastische Folgen. Wegen besonders schweren Raubes, einer weiteren Raubtat, jeweils gemeinschaftlich begangen, sowie unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist der IT-Experte am Freitag vom Landgericht Verden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Damit hatte der rundum geständige und reumütige Angeklagte auch rechnen müssen. Die 2. Große Strafkammer blieb mit dem Strafmaß nur um drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Dass nun zwei Monate der verhängten Haftstrafe aufgrund „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ als bereits vollstreckt gelten, ändert nichts daran, dass der Mann einen Gefängnisaufenthalt von einiger Dauer vor sich hat. Und dass es bis zur Verhandlung über die bereits im ersten Halbjahr 2018 begangenen Taten so lange gedauert hat, muss er sich auch selbst zuschreiben.

Die Ermittlungen liefen schon auf Hochtouren, der mutmaßliche Komplize bei Raubtaten hatte sogar seine Beteiligung eingeräumt, als der Angeklagte sich vor genau fünf Jahren in die Türkei abgesetzt hatte. Anfang 2020 wollte er wohl zurück nach Deutschland und sich angeblich stellen, wurde aber auf unliebsame Weise aufgehalten: In Mazedonien wurde der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Mann festgenommen. Unter Bewachung ging die Reise nach Luxemburg, und dort landete er erst einmal für elf Monate in Auslieferungshaft. Im kleinen Großherzogtum war er nämlich schon zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er Ende 2017 Mittäter bei einem Einbruch gewesen war. Dem Vernehmen nach wurde der Löwenanteil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt; etwa ein Jahr wird eventuell noch zu verbüßen sein.

Schon wenige Woche nach der Tat in Luxemburg hatte der aus dem afghanischen Kabul stammende Mann seine verhängnisvolle kriminelle Erfahrungssuche im Landkreis Diepholz fortgesetzt. In Bruchhausen-Vilsen verübte er am 7. Januar, wie berichtet, zusammen mit einem inzwischen offenbar vertrauten Komplizen den Überfall auf eine Frau und ihre drei Kinder. Zur Überzeugung des Gerichts war er derjenige, der die Opfer mit einem Baseballschläger „in Schach hielt“, während der Andere auf die Suche nach Bargeld ging. Man hatte richtig vermutet, dass sich Einnahmen aus dem Gastronomiebetrieb des abwesenden Ehemannes und Vaters im Hause befinden könnten.

Nicht der Angeklagte, sondern der Mittäter hat laut Gericht einen – ungeladenen – Schreckschussrevolver mit sich geführt und die Familie damit bedroht. Der 31-Jährige soll dies sogar unterbunden haben. Für diese als besonders schweren Raub gewertete Tat wurde allein eine Einzelstrafe von vier Jahren angesetzt. Den Überfall auf zwei Männer in deren Wohnung in Weyhe, Ende März 2018, hat der Angeklagte entscheidend vorbereitet und eingefädelt, am eigentlichen Geschehen war er aber nicht beteiligt. Hier erkannte die Kammer auf „einfachen“ Raub, zu ahnden mit zwei Jahren Haft. Hinzu kamen sechs Monate wegen der Drogenstraftat. Dass der Angeklagte wusste, dass sich in seinem Auto neben rund 150 Gramm Marihuana – in 44 Verkaufsportionen – auch ein Springmesser und Schlagring befinden, habe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, hieß es.  

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