Vor dem Schöffengericht Syke standen drei Männer wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln, unerlaubten Waffenbesitz sowie – in einem Fall – gefährlicher Körperverletzung. Am Ende wurde nur ein Angeklagter verurteilt – mit Bewährungsstrafe und einer deutlichen Mahnung der Richterin.
Auslöser des Verfahrens war eine Hausdurchsuchung im November 2022 in Stuhr. In der Wohnung eines damals drogenabhängigen Mannes fand die Polizei 1,73 Gramm Kokain, insgesamt 56,2 Gramm Marihuana – davon 28 Gramm in verkaufsfertigen Verpackungen – sowie einen verbotenen Wurfstern. Laut Anklage diente die Wohnung als Umschlagplatz für regelmäßige Drogengeschäfte, an denen auch zwei weitere Männer beteiligt gewesen sein sollen, die sich häufig in den Räumen aufhielten.
Der Wohnungsinhaber, ein 28-jähriger Mann, zeigte sich in der Verhandlung zunächst wenig kooperativ. Immer wieder berief er sich auf Erinnerungslücken, sprach von psychischer Überforderung und seiner damaligen Drogenabhängigkeit. Der Hinweis der Richterin auf eine einschlägige Verurteilung einen Tag vor der Durchsuchung kommentierte er kleinlaut mit: „Das ist blöd gelaufen. Eigentlich wollte ich das nicht.“
Zur Rolle der Mitangeklagten sagte er nur vage, einer von ihnen habe die Drogen besorgt, teilweise auch verkauft. Auf Nachfrage gestand er, gelegentlich selbst zum Verkauf gezwungen worden zu sein – allerdings, ohne Geld zu verdienen, „höchstens mal ein bisschen zum Rauchen“. Den gefundenen Wurfstern habe er für harmlose Dekoration gehalten: „Für mich war das eher Weihnachtsschmuck.“
Der jüngste Angeklagte, ein 24-Jähriger, beteuerte, von all dem nichts gewusst zu haben. Zwar sei er am Tag der Durchsuchung vor Ort gewesen, habe aber nie Drogengeschäfte bemerkt – er sei lediglich zum Grillen oder Spielen mit der Playstation vorbeigekommen. Seine Verteidigung verwies erfolgreich darauf, dass in seinen Chatverläufen keinerlei Hinweise auf Drogengeschäfte zu finden waren. Das Verfahren gegen ihn wurde daher mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Dem dritten Angeklagten, ebenfalls 28 Jahre alt, wurde zusätzlich eine Körperverletzung vorgeworfen: Im Juli 2023 soll er einen Mann so geschlagen haben, dass dieser einen Kieferbruch erlitt. Da die hierzu geladenen Zeugen unentschuldigt fernblieben, wurde das Verfahren abgetrennt und wird nun gesondert verhandelt. Beide Zeugen wurden mit einem Ordnungsgeld von jeweils 150 Euro belegt.
Im Verlauf der Hauptverhandlung zeichnete sich ab, dass sich der schwere Vorwurf des bandenmäßigen Handels nicht aufrechterhalten ließ. Es fehlte an belastbaren Anhaltspunkten für eine feste, arbeitsteilige Organisation zwischen den Beteiligten. Auch der gewerbsmäßige Handel war nicht eindeutig zu belegen, da unklar blieb, ob tatsächlich regelmäßig Gewinne erzielt wurden.
Stattdessen konzentrierte sich das Gericht auf die persönlichen Vorwürfe gegen den Wohnungsinhaber. Staatsanwalt und Gericht werteten Chatverläufe auf dessen Handy aus, die deutlich zeigten, dass er aktiv Drogengeschäfte angebahnt und umgesetzt hatte – auch wenn möglicherweise keine Einnahmen erzielt wurden. Der Besitz des verbotenen Wurfsterns blieb ebenfalls strafrechtlich relevant.
Im letzten Teil der Verhandlung befasste sich das Gericht mit der aktuellen Lebenssituation des Angeklagten. Der Mann habe inzwischen eine Entgiftung sowie eine stationäre Therapie absolviert, einige Zeit in einer betreuten Einrichtung gelebt und bemühe sich um berufliche Wiedereingliederung. Derzeit sei er arbeitssuchend, beziehe Bürgergeld und konsumiere nach eigener Aussage nur noch gelegentlich Cannabis. Sein Verteidiger verwies zudem auf diagnostizierte Depressionen und eine laufende medikamentöse Behandlung – eine Erklärung für das teilnahmslose Verhalten seines Mandanten im Gerichtssaal.
Die Richterin würdigte zwar die positiven Entwicklungen, wies aber auch auf mehrere Einträge im Bundeszentralregister hin. Vor allem die Tatsache, dass der Angeklagte einen Tag vor der Hausdurchsuchung erneut zu einer Bewährungsstrafe wegen Drogendelikten verurteilt worden war, bewertete das Gericht als schwerwiegend.
Am Ende verhängte das Schöffengericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten – setzte diese jedoch für drei Jahre zur Bewährung aus. In ihrer Urteilsbegründung appellierte die Richterin nachdrücklich an den Angeklagten: „Sie bekommen noch einmal eine Chance – nutzen Sie sie.“ Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung das Urteil akzeptierten, ist es rechtskräftig.