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Landgericht Verden Rollstuhlfahrer in Syke massiv beleidigt: Busfahrer bleibt verurteilt

Erst leugnete er die Corona-Pandemie, dann beleidigte er einen Rollstuhlfahrer und wurde verurteilt. Dann ging der Busfahrer in Berufung, was jedoch auch nicht so ausging, wie von ihm gewünscht.
09.10.2024, 12:14 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Die ihm vorgeworfene widerliche Beleidigung eines Fahrgastes hat ein Berufskraftfahrer auch vor dem Landgericht Verden hartnäckig bestritten. Das Amtsgericht Syke hatte ihn vor gut einem Jahr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Völlig zu Unrecht und weil „schwerst gelogen“ worden sei, empörte sich der Mann nun in der Berufungsverhandlung. Er führte eine gestelzte, phonetisch etwas ähnliche und wesentlich harmlosere Formulierung ins Feld. Doch wenn der Buslenker (58) gehofft hatte, damit in zweiter Instanz durchzukommen, befand er sich auf einer Irrfahrt – die Berufung wurde verworfen.

5. Kleine Strafkammer hat keinen Zweifel

Es habe die typische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bestanden, betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Aber für die 5. Kleine Strafkammer bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte Mitte Januar 2023 in Syke genau die massive Beleidigung verübt hat, die der betroffene junge Mann auch bei seiner erneuten Befragung wiederholt hatte. Der 22-jährige, der wegen einer schweren Erkrankung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, habe eine ohne Einschränkung glaubhafte und überzeugende Aussage getätigt. Sie entspreche den bisherigen, sodass auch eine „hohe Aussagekonstanz“ zu konstatieren sei.

Den angeklagten Kraftfahrer aus dem Kreis Nienburg konnten die Schilderungen des Opferzeugen zum gesamten Geschehen vor dem Syker Bahnhof sowie zur Vorgeschichte nicht gefallen. Der ohne Verteidiger erschienene 58-Jährige hatte zum Auftakt der Verhandlung auf Nachfrage sehr deutlich gemacht, was er anstrebte: „selbstverständlich einen Freispruch – oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens“. Seine Darstellung der Vorgänge begann mit dem Hinweis, den jungen Mann schon seit etlichen Jahren zu kennen, sich mit ihm auch viel unterhalten zu haben, „über Gott und die Welt“. Es habe ein „gutes Busfahrer-Fahrgast-Verhältnis“ bestanden.

Busfahrer-Fahrgast-Verhältnis trübte sich

Dass dieses mit der Zeit reichlich getrübt wurde, ging dann auch aus den Angaben des 22-Jährigen hervor. Es sei seit der Corona-Zeit „angespannt“ gewesen, sagte er und verwies darauf, dass der Fahrer ihn mehrfach aufgefordert habe, die Schutzmaske abzunehmen. Mit der Ankündigung, er dürfe sonst nicht mitfahren, habe er sich sogar einmal anhören müssen: „Mach den scheiß Lappen weg! Corona gibt es nicht.“ Der Zeuge hatte sich beim Arbeitgeber des Angeklagten beschwert, was dieser ihm verübelt und was letztlich auch zu der Eskalation an jenem Januartag geführt haben soll.

Er sei damals mit dem Zug aus Bremen gekommen und habe wie üblich mit dem Bus nach Hause fahren wollen, berichtete der 22-Jährige. Der Busfahrer sei ausgestiegen, zu ihm gekommen und habe erklärt, wenn noch mal „so eine E-Mail“ komme, nehme er ihn nicht mehr mit. Er habe daraufhin seine Mutter angerufen und gesagt, er habe Angst und möge abgeholt werden. Der Angeklagte will vernommen haben, dass der Zeuge sich von ihm bedroht fühle. Auch andere Fahrgäste hätten das hören können. Es soll das Wort „Hassbusfahrer“ gefallen sein. Jedenfalls musste der Rollstuhlfahrer, der sich mittlerweile schon im Bus befand, diesen wieder verlassen.

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Draußen kam es dann nach Überzeugung des Gerichts zu der drastischen Beleidigung – dem ohnehin schon aufgebrachten jungen Mann ins Ohr geflüstert. Seine Behauptung, er habe nur „Du bist verlogen und unweise“ gesagt, hätte sich der Angeklagte auch besser ersparen sollen.

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