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Geplantes Zentralklinikum Welche Kosten für das Krankenhaus auf den Landkreis Diepholz zukommen

Im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Kreises Diepholz hat die Verwaltung Wege zur Finanzierung der nicht förderungsfähigen Kosten der neuen Klinik vorgestellt. Die Wahl fiel auf den Kompromiss.
24.11.2023, 14:02 Uhr
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Welche Kosten für das Krankenhaus auf den Landkreis Diepholz zukommen
Von Emil Stock

Landkreis Diepholz. In nunmehr knapp vier Jahren soll es fertig sein, das neue Kreiskrankenhaus für den Landkreis Diepholz in Twistringen. Im Ausschuss für Wirtschaft in Finanzen des Landkreises Diepholz war am Donnerstagnachmittag die Finanzierung des Zentralklinikums Thema. Vor allem standen dabei die nicht förderungsfähigen Kosten im Mittelpunkt. Ende September hatte der Kreistag die Übernahme dieser Kosten beschlossen, die sich auf etwa 80 Millionen Euro plus/minus zehn Prozent belaufen.

"Da noch nicht feststeht, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die Fördermittel abgerufen werden können, geht es letztendlich nicht nur um die Finanzierung der nicht förderfähigen Investitionskosten, sondern auch um die Schaffung von Zwischenfinanzierungsmöglichkeit", sagte Rolf Klasing vom Fachdienst Finanzen. Er stellte dem Ausschuss deshalb drei erarbeitete Finanzierungsmöglichkeiten vor.

Neuschulden oder Kontrollverlust

Die Erste sehe vor, dass der Landkreis im Rahmen des Baufortschritts Darlehen aufnimmt, um den Klinikbau entsprechend zu bezuschussen. "Das hat den Vorteil, dass wir als Landkreis beeinflussen können, wann und in welcher Höhe die Zuschüsse fließen", erklärte Klasing. Jedoch berge die spätere Kreditaufnahme ein höheres Risiko eines Zinsnachteils. Außerdem handle es sich bei dieser Möglichkeit um ein "starres System", das wenig Flexibilität ermögliche. "In diesem Szenario würde auch die Unterdeckung im Finanzhaushalt steigen." Das wiederum bedeute eine Belastung des Investitionshaushalts des Landkreises. Obendrein könnten die zusätzlichen Schulden spätere Vorhaben des Landkreises beeinträchtigen.

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Im zweiten Modell nehme der Bauträger, die Grundstücks GmbH und Co. KG, die Darlehen auf. Der Landkreis sichere den Kredit zum einen mit einer Ausfallbürgschaft und zum anderen durch die Übernahme der Zins- und Tilgungsleistungen ab. "Wir hätten eine hohe Flexibilität im Kreditvergabeprozess", erklärte Klasing. Auch bestehen schnelle Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung. "Der Bauträger hätte viel Kontrolle, der Landkreis dadurch wenig Aufwand und die Zinsen wären wie bei einem Kommunalkredit", listete er die Vorteile weiter auf. Darüber hinaus erfolge keine Nettoneuverschuldung und die Kredite könnten direkt auch zur Zwischenfinanzierung eingesetzt werden. "Allerdings geben wir so ein Stück weit die Kontrolle aus der Hand", machte Klasing aufmerksam.

Kompromiss als dritte Lösung

Als dritte Möglichkeit stellte Klasing ein Kompromiss vor: 2024 bezuschusst der Landkreis den Bau nach Bedarf mit maximal 20 Millionen Euro, die im investiven Bereich des Haushaltes 2024 mit eingeplant werden. Ab 2025 erfolge dann die Finanzierung des nicht förderfähigen Anteils und bei erforderlichen Zwischenfinanzierungen bei Bedarf über Darlehensaufnahmen durch den Bauträger selbst. Dabei werde die Darlehensaufnahme wie bei der zweiten Möglichkeit über eine Ausfallbürgschaft des Landkreises abgesichert. Die Zins- und Tilgungsleistungen der Darlehen werden vom Landkreis übernommen.

Das ergebe Sinn, so Klasing: "Laut Bauzeitplan sind für das kommende Jahr Kosten von etwa 18 Millionen Euro geplant. Allerdings wissen wir noch nicht, wann wir die entsprechenden Fördergelder dafür abrufen können." Mit der Genehmigung des Haushaltes stünden im ersten Halbjahr 2024 somit 20 Millionen Euro zur Finanzierung bereit und würden den Kreis somit unabhängig von Fördergeldern machen. "Eine Finanzierung des ersten Baujahres aus Zuschüssen des Landkreises hat den Vorteil, dass im laufenden Jahr 2024 noch die Finanzierungsplanungen verfeinert werden können", sagte Klasing.

Laut seiner Aussage ist Finanzierung nach derzeitigem Stand aus liquiden Mitteln möglich. Damit wäre die Finanzierung des Bauvorhabens für das anstehende Jahr sichergestellt. "Und natürlich gelten hier auch die Vorteile des zweiten Modells." Allerdings könnte bei einer gegebenenfalls erforderlichen Kreditaufnahme der Investitionshaushalt belastet werden und somit die Unterdeckung (nicht gedeckte Kosten) des Finanzhaushaltes steigt. In diesem Fall erhöhen sich auch die Schulden des Landkreises und er gebe ein Stück weit die Kontrolle aus der Hand.

"Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die dritte Möglichkeit die beste für uns ist", schloss Klasing seinen Vortrag ab und bat um Abstimmung. Der Ausschuss empfahl den Finanzierungsentwurf einstimmig. Über die Vorlage wird am 24. November im Kreisausschuss und am 4. Dezember im Kreistag verhandelt.

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