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Windpark Hengsterholz 2 Hengsterholzer Grundeigentümer planen Strom für 30.000 Haushalte

Eine Eigentümergemeinschaft möchte den bestehenden Windpark Hengsterholz und Haidhäuser (Dötlingen) um sechs weitere Anlagen erweitern. Nächste Woche befassen sich die politischen Gremien mit dem Projekt.
08.11.2024, 17:00 Uhr
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Hengsterholzer Grundeigentümer planen Strom für 30.000 Haushalte
Von Jochen Brünner

Für zehn Grundeigentümer aus dem Bereich Hengsterholz, die sich zur Windpark Hengsterholz 2 GmbH & Co. KG zusammengeschlossen haben, wird es in der kommenden Woche spannend. Am Donnerstag, 14. November, beraten die Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung nämlich erstmals über ihr Vorhaben, auf einer insgesamt 62 Hektar großen Fläche an der Grenze zur Gemeinde Dötlingen eben jenen Windpark Hengsterholz 2 zu errichten. Und im ersten Schritt müsste dafür der Flächennutzungsplan geändert und dort ein Sondergebiet für die Nutzung zur Windenergie ausgewiesen werden.

Die beantragte Fläche grenzt unmittelbar an den bereits in Betrieb befindlichen Windpark Hengsterholz sowie den Windpark Haidhäuser auf dem Gebiet der Gemeinde Dötlingen, in denen bereits 15 Windenergieanlagen mit einer Höhe von jeweils 200 Metern betrieben werden.

Arbeitsgruppe seit Anfang 2023

"Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist von hoher Bedeutung. Wir als Grundstückseigentümer vor Ort, die sich in einer Arbeitsgruppe seit Anfang 2023 intensiv mit einem möglichen Windenergieausbau in Ergänzung zu den bereits bestehenden und direkt angrenzenden Windparks Hengsterholz und Dötlingen auseinandersetzen, möchten im oben genannten Windparkgebiet gerne in Abhängigkeit vom Bauleitplanverfahren sowie den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bis zu sechs Windkraftanlagen der Firma Enercon mit einer Nennleistung von je sieben Megawatt errichten", schreiben die beiden Geschäftsführer Thorsten Köhler und Harald Grube in ihrem Antrag. Die Initiatoren erwarten einen jährlichen Energieertrag von rund 108 Millionen Kilowattstunden, der rein rechnerisch den Strombedarf von rund 30.000 Haushalten (zu je 3500 Kilowattstunden) decken würde.


Die Standorte oder Anlagenhöhen habe man so festgelegt, dass zu allen betroffenen Wohngebäuden in der Umgebung der gemäß Rechtsprechung geforderte Abstand eingehalten werde und gleichzeitig die aus statischen Gründen (Standsicherheit) gebotenen Abstände der Anlagen untereinander berücksichtigt seien. Vorbehalte könnte es geben, weil ähnlich wie beim Windpark Hohenböken ein Teil der Fläche als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen ist. Im dortigen Bereich würden Anlagenstandorte ausschließlich im landwirtschaftlich genutzten Bereich geplant, versichern die Initiatoren. Auch die Erschließung solle so schonend wie möglich umgesetzt werden. Für notwendige Kompensationsmaßnahmen ständen – auch standortnah – ausreichend Flächen zur Verfügung.

Verwaltung positiv eingestellt

In der Verwaltung stößt das Vorhaben schon einmal auf offene Ohren – trotz der Tatsache, dass das Areal zum Teil landschaftlich geschützt ist. So habe die Bundesregierung in besonderer Weise festgestellt, dass der Ausbau der Windenergie ausdrücklich Klimaschutz bedeute und dabei trotzdem der Artenschutz bei der Planung materiell gewahrt bleibe. "Die Entscheidung zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens in diesem Bereich bedeutet also nicht, dass sich die Belange der erneuerbaren Energien einfach über die des Artenschutzes hinwegsetzen und Letztere unberücksichtigt bleiben. Denn die für ein Bauleitplanverfahren und gegebenenfalls späteres Anlagengenehmigungsverfahren erforderlichen Gutachten wie etwa Vogelkartierungen sind entsprechend zu erstellen und zu bewerten", heißt es in der Vorlage zur Sitzung.

Die Windpark Hengsterholz 2 GmbH hat sich bereit erklärt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde abzuschließen und nicht nur die anfallenden Kosten zu übernehmen, sondern auch Nutzungsentschädigungen sowie Akzeptanzabgaben zu zahlen. Auch die Gemeinde Ganderkesee verfügt auf dem vorgesehenen Areal offenbar über eine Fläche von 3,37 Hektar. Dort regen die Initiatoren an, dass die Gemeinde an diesem Standort im Rahmen einer erweiterten Bürgerbeteiligung ein Windrad selbst betreiben könne. Darüber hinaus sei beabsichtigt, auch die Orts- und Heimatvereine in das Projekt einzubinden und pro Windrad einen Geldbetrag in Höhe von 3600 Euro und Jahr zur Verfügung zu stellen. Bei der Bauausführung sollen ortsansässige Unternehmen möglichst vorrangig berücksichtigt werden.

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