Das Landgericht in Oldenburg hat am Freitag einen 45-jährigen Mann aus Hatten mit einer siebenjährigen Haftstrafe belegt. Von Juli 2007 bis Oktober 2018, so das Ergebnis des Gerichtes, soll er vier seiner Kinder in mindestens 51 Fällen im minderjährigen Alter missbraucht haben – mehrheitlich sei es ihm dabei um orale Befriedigung gegangen. Drei weitere Fälle fanden keine Berücksichtigung, was mit widersprüchlichen Angaben zu tun hatte. Aus Gründen des Opferschutzes, also um eine erneute Befragung der betroffenen Tochter zu vermeiden, sind diese drei Tatvorwürfe eingestellt worden.
Die Feststellungen des Gerichtes beruhen auch auf den Aussagen des Angeklagten. Den Ausführungen des Richters war demnach zu entnehmen, dass der 45-Jährige ein Geständnis ablegte und die Taten von Anfang an im Wesentlichen zugegeben haben soll. Nur diese Offenheit habe für das geringe Strafmaß gesorgt. „Ohne diese Kooperation“, meinte der Richter, „hätten wir eine Haftstrafe im zweistelligen Bereich ausgesprochen.“ Weiter sagte er, dass der erhöhte Alkoholkonsum des Angeklagten die Urteilsfindung nicht nennenswert beeinflusst habe: Mehrere Taten seien demnach im nüchternen Zustand begangen worden. Hinweise auf eine Kernpädophilie beim 45-Jährigen habe es nicht gegeben.