Die Taten liegen lange zurück, sind auch bereits verjährt. Trotzdem hat die frühere massenhafte Beschäftigung von bulgarischen Arbeitern zu Dumpinglöhnen für die Gesellschaft der Wiesenhof-Tochter Geestland Putenspezialitäten mit Sitz in Wildeshausen heute noch weitreichende Konsequenzen. Denn Geestland muss als Nutznießer der früheren illegalen Beschäftigung der bulgarischen Arbeiter gut zehn Millionen Euro an den Staat zurückzahlen.
Ein entsprechendes Urteil des Oldenburger Landgerichtes aus dem Jahr 2017 ist jetzt rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Geestland-Gesellschaft gegen das Urteil verworfen. Das bestätigte am Mittwoch Richterin Melanie Wendt, stellvertretende Pressesprecherin des Oldenburger Landgerichtes.
In dem damaligen Verfahren (2017) hatten sich der aus Garrel stammende Geschäftsführer der Wiesenhof-Tochter Geestland Putenspezialitäten mit Sitz in Wildeshausen und ein früherer kaufmännischer Leiter von Wiesenhof, der über eine Firma in Lohne die Bulgaren rekrutiert hatte, vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Oldenburger Landgerichtes wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz verantworten müssen. Die angeklagten Taten datierten aus den Jahren 2008 bis 2010.
Das Gericht hatte damals festgestellt, dass die Taten verjährt waren. Die Angeklagten hätten nicht aus grobem Eigennutz gehandelt, so die Begründung. Somit war der Verjährungsfrist der Regelfall zugrunde zu legen. Erst bei der Feststellung des groben Eigennutzes hätte sich die Verjährungsfrist verdoppelt. So oder so: Die Angeklagten wurden damals freigesprochen und waren damit fein raus, nicht aber die Geestland. Den Feststellungen zufolge waren 933 bulgarische Arbeiter 2008 bis 2010 zu Dumpinglöhnen (vier Euro pro Stunde statt wie vorgeschrieben zwölf Euro) beschäftigt worden.
Über 800.000 günstigere Arbeitsstunden
Mehr als 800.000 günstige Arbeitsstunden kamen damals zusammen. Die Kammer unter dem damaligen Vorsitz von Richter Ralf Busch hatte für Geestland eine Ersparnis von gut zehn Millionen Euro errechnet. Und obwohl die Angeklagten freigesprochen wurden und die Taten bereits verjährt waren, hatte die Kammer 2017 verfügt, dass Geestland als Nutznießer diese günstigen Arbeitsstunden zehn Millionen Euro an den Staat zurückzahlt. Das Gericht hatte sich dabei auf eine frühere Gesetzesänderung berufen.
Gegen das Urteil hatten dann sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Geestland Revision eingelegt – beide ohne Erfolg, wie sich zeigen sollte. Schon vor Jahren hatte der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung der Angeklagten gefordert hatte, verworfen. Die Revision von Geestland dagegen dauerte länger. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sich das Oldenburger Gericht auf eine neue Gesetzesänderung gestützt hatte. Doch das Bundesverfassungsgericht sah darin keine Probleme, alles sei rechtens. Und so entschied sich der Bundesgerichtshof nun, auch die Revision von Geestland zu verwerfen. Damit ist das Urteil der Busch-Kammer rechtskräftig – und Geestland muss zahlen.