Gerade in seiner Funktion als ehemaliger Schulleiter hätte er es besser wissen müssen: So die Meinung des Schöffengerichts am Amtsgericht Wildeshausen, das am Montag einen Mann aus dem Landkreis Oldenburg wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie für schuldig befand.
Insgesamt mehr als 300 kinder- oder jugendpornografische Dateien stellte die Polizei bei einer Durchsuchung im Juli 2021 bei dem Angeklagten fest. Bei der Festlegung des Strafmaßes ging es auch um die Frage, ob der Angeklagte seine Pensionsansprüche verliert – das wäre der Fall bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten. Ein Deal kam nicht zustande: Anklage und Verteidigung konnten sich in einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch nicht auf ein Strafmaß einigen.
Auch Foto verschickt
Der Angeklagte gestand in der Verhandlung dann ein, die Dateien besessen zu haben – allerdings nicht zu seinem sexuellen Vergnügen. Er sei unter anderem wegen einer Trennung in einer schwierigen persönlichen Situation gewesen und habe sich bei einer Singlebörse angemeldet. Bei dieser werde man in verschiedene Chats eingeladen, in denen auch Fotos verschickt werden. Darunter seien die Bilder gewesen, wegen derer er nun vor Gericht stand.
Nicht alle davon habe er angeschaut, wohl aber einige, so der Angeklagte. Er habe keinerlei sexuelle Neigungen Kindern gegenüber. Oft habe er die entsprechenden Chats sofort verlassen, wenn solche Fotos auftauchten.
Dazu passe nicht, dass die Dateien auf mehreren Geräten gespeichert waren, hielt die Vorsitzende Richterin dagegen. Es müsse eine aktive Handlung gewesen sein, die Fotos beispielsweise auf eine SD-Karte zu ziehen. Außerdem habe der Angeklagte selbst auch ein Foto verschickt, führte der Staatsanwalt an.
In ärztliche Behandlung begeben
Auch das bestritt der Angeklagte nicht, konnte sich jedoch nach eigener Aussage nicht mehr genau daran erinnern. Er könne es sich nur so erklären, dass es damals hieß „Du schickst mir ein Bild, dann schick ich dir eins“.
Rückblickend sehe er, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war. Nachdem die Durchsuchung stattgefunden hatte, habe er sich in ärztliche Behandlung begeben. Eine Sexualtherapie benötige er jedoch nicht, da ihn die Fotos nicht sexuell erregt hätten.
Geständnis „nicht komplett glaubhaft“
Der Besitz sei unzweifelhaft – und das Geständnis halte er nicht für komplett glaubhaft, meinte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe immer nur das eingestanden, worauf er oder die Richter ihn ansprachen. Als Schulleiter sei er zudem ganz besonders sensibilisiert hinsichtlich Kinder- und Jugendpornografie – ihm musste klar sein, unter welchen Umständen solche Aufnahmen entstehen.
Das sah auch die Vorsitzende Richterin so. „Sie wussten, was Sie vor sich haben“, und man müsse sich vor Augen halten, dass Kinder und Jugendliche für diese Fotos gefügig gemacht, unter Drogen und Alkohol gesetzt werden und ihr Leben lang darunter leiden.
Das Schöffengericht verurteilte den ehemaligen Schulleiter zu elf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Damit liegt das Urteil zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Zusätzlich muss er 10.000 Euro an das Kinderheim Kleine Strolche zahlen.