Bei den Baugrundstücken „Vor Bargloy“ an der Mohnstraße versucht die Stadt Wildeshausen etwas Neues: Sollte der Rat zustimmen, wird es für einen Teil der Grundstücke einen Mietpreisdeckel geben. Das wurde im Bauausschuss kontrovers diskutiert.
Um auf den 28 Flächen Bebauung mit bis zu vier Wohneinheiten zu ermöglichen, hatte die Politik vergangenes Jahr den Bebauungsplan geändert. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 522 und 572 Quadratmetern. Auf den 16 Flächen, die größer als 550 Quadratmeter sind, sollen vier Wohneinheiten geschaffen werden, auf den übrigen mindestens drei. Als Kaufpreis nannte die Verwaltung in der Sitzungsvorlage 204 Euro pro Quadratmeter.
Viel Gegenwind
Auf der Hälfte der Grundstücke soll sozialer Wohnraum geschaffen werden, mindestens zwei der Wohneinheiten müssten nach dem Wohnraumfördergesetz gefördert und vermietet werden. Ob auf der anderen Hälfte der Mietpreis für die ersten drei Jahre auf maximal 9,50 Euro pro Quadratmeter festgelegt werden soll, darüber sollte der Bauausschuss beraten. Die andere Option sei, den Mietpreis dem Markt zu überlassen, so die Verwaltung. Geplant sei der Verkauf in zwei Phasen, mit den südlichen 14 Grundstücken soll begonnen werden.
Die Verwaltung habe vorab mit einigen örtlichen Bauunternehmern und -trägern gesprochen, sagte Bauamtsleiter Hans Ufferfilge. Die Reaktionen seien unterschiedlich ausgefallen, einige hätten gesagt, das sei noch realistisch, andere seien skeptisch.
Viel Gegenwind für die Mietgrenze gab es dann im Ausschuss. „Je mehr wir reglementieren, desto weniger Interessenten werden wir bekommen“, argumentierte beispielsweise Wolfgang Sasse (Wildeshauser Bürger). Investoren würden durch viele Vorgaben eher abgeschreckt, deswegen sollten diese so gering wie möglich gehalten werden.
Karl Schulze Temming-Hanhoff (fraktionslos) pflichtete ihm bei: „Unter diesen Bedingungen kommt kein Investor.“ So sah es auch Gudrun Brockmeyer (CDW). Bodo Bode (Pro Wildeshausen) lobte die Durchmischung von „normalem“ und „gefördertem“ Wohnraum, sprach sich aber gegen die Mietpreisbremse aus.
Versuch wert
Mit der Planung sehe er „den Bedarfen an bezahlbarem Wohnen gut Rechnung getragen“, meinte hingegen Thomas Konitzer (Gruppe Die Grünen/Linke). Wenn man es dem Markt überlässt, entstehe meist hochpreisiger Wohnraum. Ohne Mietpreisgrenze mit der Vermarktung zu starten, bezeichnete er als „vorauseilenden Gehorsam“.
Auch ihre Fraktion befürworte die Obergrenze, sagte Evelyn Goosmann (SPD). Es werde immer schwieriger, mit einem normalen Gehalt eine Wohnung zu finden, oft gebe man allein „50, 60, 70 Prozent“ des Gehalts für Wohnen aus. Daher sei es gut, mal eine andere Richtung mit bezahlbarem Wohnraum einzuschlagen.
Er glaube nicht, dass auf diese Art kein Grundstück verkauft wird, meinte Matthias Kück (UWG), und plädierte dafür, es mit der Mietdeckelung zu probieren. Es sei ein Versuch, und notfalls ließe sich das auch wieder ändern.
Rat entscheidet
Der Ausschuss empfahl den Verkauf der Grundstücke schließlich mit Mietobergrenze – allerdings knapp mit fünf Ja- zu vier Nein-Stimmen. Die Beschlussempfehlung, über die der Rat in seiner Sitzung an diesem Donnerstag, 26. Juni, zu entscheiden hat, beinhaltet auch eine Sanktion, sollte die maximale Miete überschritten werden: Dann müssten die Beträge, die diese übersteigen, an die Stadt abgeführt und eine einmalige Strafe in Höhe von drei Monatsmieten an die Stadt gezahlt werden.