Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat in den vergangenen sieben Tagen im Verhältnis zur Bevölkerung nach Aussage der Osterholzer Kreisverwaltung die Grenze von kumulativ 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohner überschritten. Am Mittwoch lag der Inzidenzwert bei 36,9. Daher gibt es ab diesem Freitag eine neue Allgemeinverfügung, die Treffen und Feiern in den Fokus nimmt. Danach sind private Zusammenkünfte und Feste auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel – wie etwa in zur Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen – erlaubt, solange mit nicht mehr als 25 Personen gefeiert wird. Zudem muss das Abstandsgebot eingehalten werden. Feiern und Treffen an öffentlich zugänglichen Orten, in zur Verfügung gestellten Räumen und in gastronomischen Betrieben sind unter Einhaltung des Abstandsgebots mit maximal 50 Teilnehmern möglich.
Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden, warnt der Kreis, der über die Rechtslage auch im Internet unter der Adresse www.landkreis-osterholz.de sowie telefonisch unter 04791/ 930 29 00 informiert.