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Geflügelpest Landkreis Osterholz vergrößert Überwachungszone

Ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cuxhaven hat Folgen für Geflügelhalter im Nachbarlandkreis Osterholz. Die Kreisverwaltung hat die sogenannte Überwachungszone ausgeweitet.
08.08.2022, 18:00 Uhr
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Landkreis Osterholz vergrößert Überwachungszone
Von André Fesser

Landkreis Osterholz. Infolge eines weiteren Geflügelpestfalls im Nachbarlandkreis Cuxhaven hat die Osterholzer Kreisverwaltung die sogenannte Überwachungszone im nordwestlichen Kreisgebiet erweitern müssen. Nach Angaben aus dem Kreishaus ist in Beverstedt in unmittelbarer Nähe zur Kreisgrenze der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb amtlich festgestellt worden. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der auch als Vogelgrippe bekannten Krankheit ist die bereits im Juli aufgrund eines ersten Ausbruches festgelegte Überwachungszone zum 9. August vergrößert worden.

Die angepasste erweiterte Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den neuen Ausbruchsbetrieb erstreckt sich nach Verwaltungsangaben im Landkreis Osterholz innerhalb der Samtgemeinde Hambergen auf die Mitgliedsgemeinden Axstedt, Holste und Lübberstedt, auf Teile der Mitgliedsgemeinden Hambergen und Vollersode sowie mit Ohlenstedt-Bilohe auch auf Teile der Stadt Osterholz-Scharmbeck.

In der Überwachungszone liegen im Landkreis Osterholz gut 90 Geflügelhaltungen mit einem Gesamtbestand von rund 2220 Tieren. Sie alle unterliegen mit der Allgemeinverfügung der sogenannten amtlichen Beobachtung. Alle geflügelhaltenden Betriebe müssen ihre Tiere von freilebenden Vögeln absondern. Sämtliche gehaltene Vögel – außer Tauben – müssen aufgestallt werden. Detailfragen beantwortet das Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@landkreis-osterholz.de

Das Verbringen von Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Nebenprodukten von Geflügel in und aus Betrieben in der Überwachungszone ist verboten. Auch Geflügeltransporte sind in der Überwachungszone nicht erlaubt. Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist zudem sofort dem Veterinäramt zu melden. Alle Vorschriften, die innerhalb der Überwachungszone zu beachten sind, sind unter www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest dargestellt. Das Beobachtungsgebiet kann frühestens 30 Tage nach der Grobreinigung des Ausbruchsbetriebes wieder aufgehoben werden. Hierüber wird der Landkreis Osterholz informieren.

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