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Kommunikation im Katastrophenfall Information auf allen Kanälen

Sollte im Landkreis Osterholz der Katastrophenfall ausgerufen werden, würde die Verwaltung zur Kommunikation auch Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram einsetzen.
05.02.2020, 19:00 Uhr
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Von Ulf Buschmann

Landkreis Osterholz. Winter 1978/1979: Norddeutschland ertrinkt förmlich unter Schneemassen. Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen des Landkreises Osterholz kommen nicht mehr gegen die Auswirkungen des Tiefs an, das sich innerhalb kurzer Zeit über das nördliche Europa legt. Deshalb entschließen sich die Verantwortlichen im Kreishaus, Katastrophenalarm auszulösen. Polizei, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Einheiten der Bundeswehr sind im Einsatz. Sie alle versorgen nicht nur Menschen, sondern auch Tiere – auf eingeschlossenen Bauernhöfen zum Beispiel.

Der Schneewinter war das bislang letzte Mal, dass es im Landkreis Osterholz Katastrophenalarm gab. „Das kann gerne so bleiben“, sagt Dominik Vinbruck. Im Alltag ist er einer von drei Dezernenten, zuständig für Ordnung, Bauen und Umwelt. Wenn allerdings Katastrophenalarm ausgerufen werden sollte, hat Vinbruck eine besondere Aufgabe. Er und seine beiden Kollegen Heike Schumacher und Werner Schauer stehen dann dem Katastrophenschutzstab vor. Die Gesamtleitung hat Landrat Bernd Lütjen, doch es könne sein, dass er Maßnahmen vor Ort koordinieren muss. Wenn es zum Katastrophenfall kommt, wird aus dem großen Saal im Kreishaus das Lagezentrum, in dem 120 Leute in drei Schichten als Mitglieder des Katastrophenschutzstabes tätig sind. Sie teilen sich auf mehrere sogenannte Sachgebiete auf: Sachgebiet (S) 1 für Personal und Innerer Dienst, S 2 (Lage), S 3 (Einsatz), S 4 (Versorgung), S 5 (Presse- und Medienarbeit) sowie S 6 (Informations- und Kommunikationswesen).

Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind genau festgelegt. Die Verbindung zu den Medien und somit zur Öffentlichkeit halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von S 5. Zu ihnen gehören unter anderem der ehemalige Landkreis-Sprecher Marco Prietz und seine Nachfolgerin Jana Lindemann.

Ihre Aufgabe ist heute erheblich anspruchsvoller und vielfältiger als vor mehr als 40 Jahren. Damals erreichten die Informationen die Bevölkerung über drei Fernseh- sowie über eine überschaubare Anzahl Radioprogramme und die Zeitungen. Lindemann, Prietz und ihre Kollegen arbeiten heute zusätzlich mit den sozialen Medien sowie speziellen Smartphone-Apps. Facebook, Instagram, Twitter sowie zukünftig die insbesondere in Niedersachsen verbreitete Warn-App „Biwapp“ sind die modernen Instrumente. Alles was bei Biwapp eingestellt wird läuft auch in die bundesweite App „Nina“ ein. „Und wir haben unsere Amtlichen Verlautbarungen“, ergänzt Vinbruck. Die Medien hätten eine Pflicht zur Veröffentlichung. Festgeschrieben ist es in Paragraf 21 des Niedersächsischen Mediengesetzes vom 18. Februar 2016. „Verlautbarungsrecht“ heißt dieser Abschnitt. Pressesprecherin Lindemann sagt: „Ein zentraler Punkt wird auch unsere Internetseite sein.“

Soziale Netzwerke im Katastrophenfall zu nutzen, ist eine besondere Herausforderung. Deshalb hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe schon Anfang 2017 seine „Rahmenempfehlungen für den Einsatz von Social Media im Bevölkerungsschutz“ verfasst. Da aber bekanntlich alle Theorie grau ist, sind die S5-Angehörigen des Landkreises Osterholz jüngst zu einer speziellen Fortbildung zur Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler des Bundesamtes gereist.

Im Katastrophenfall in den sozialen Netzwerken nur einseitig zu kommunizieren, indem man Informationen einstellt, reiche nicht, weiß Lindemann, im Gegenteil: Über Facebook, Twitter und Co. könnten Fragen, Informationen aber auch Denkweisen der Bürger zum Stab zurückgespielt werden. „Das ist wie beim Bürgertelefon“, sagt Lindemann und sieht dies als Vorteil der sozialen Netzwerke. Hinzu komme, dass sie und ihre Kollegen beim Aufploppen von falschen Nachrichten, den Fake News, „gegensteuern“ könnten – beispielsweise durch das Absetzen vorformulierter Hashtags.

Dies alles fällt unter die Rubrik „Social-Media-Monitoring“. Dazu heißt es in den Rahmenempfehlungen des Bundesamtes: „Als Social-Media-Monitoring bezeichnet man die zum Teil automatisierte Erfassung, Sammlung, Analyse und Auswertung von Online-Inhalten.“ Und: „Dabei dürfen nach übereinstimmenden Vorgaben der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder hinsichtlich personenbezogener Daten nur solche Inhalte erfasst und weiterverarbeitet werden, die öffentlich zugänglich oder für die Ausführung eines gesetzlichen Auftrages erforderlich sind.“

Sollte es so weit kommen, dass Katastrophenalarm ausgelöst wird, verspricht Vinbruck: „Der Landkreis wird transparent kommunizieren.“ Diese Lage könne sofort eintreten, es könne aber auch weitere 40 Jahre nichts geschehen.

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