Osterholz-Scharmbeck / Celle. „Was die Ausbreitung des Corona-Virus anbelangt, befinden wir uns auch bei den Gerichten in einer Situation, zu der es bislang keine vergleichbaren Szenarien in Deutschland gegeben hat“, sagt die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Stefanie Otte. Ihr zufolge muss deshalb auch der Betrieb in den Gerichten in gebotenem Maß heruntergefahren werden. Dies geschehe in Anbetracht der vom Robert Koch-Institut geänderten Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung.
Für die Mitarbeiter der Gerichte wurden laut der Präsidentin daher umfangreiche Maßnahmen getroffen, die eine an vielen Arbeitsplätzen in der technisch gut aufgestellten Justiz eine mögliche Heimarbeit gewährleisten. „Soweit die Präsenz in den Gerichten notwendig ist, wurden Wechselmodelle eingeführt. Innerhalb derer wechseln sich die zuständigen Mitarbeiter bei ihren Dienstzeiten ab, um die Anzahl der Beschäftigten in den Gerichten und das damit einhergehende Risiko einer Virenverbreitung zu reduzieren.“ Mitarbeiter, die sich während der Dienstzeiten nicht in den Gerichten aufhielten, stünden in Rufbereitschaft, so Otte. Sie seien in der Lage, bei etwaigen Ausfällen den Dienst vor Ort sofort aufzunehmen, betont die Präsidentin. Für die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle wurden außerdem weitreichende Vertretungsregelungen getroffen, die gewährleisten, dass die Gerichte auch bei einem Ausfall von mehreren Richtern an einem Standort weiterhin handlungs- und entscheidungsfähig bleiben.
„Die ergriffenen Maßnahmen gewährleisten, dass wir weiterhin arbeitsfähig sind und das auch über die nächsten Wochen hinweg bleiben können“, führt Otte weiter aus. „Unsere Gerichte sind weiterhin geöffnet. Allerdings bestehen deutliche Zutrittsbeschränkungen, auf die am Eingang der Gerichte und im Internet hingewiesen wird.“ Alle Rechtssuchenden sind aber aufgefordert, verantwortungsvoll zu prüfen, ob ihr Anliegen so eilig ist, dass es persönlich beim Gericht vorgetragen werden muss und nicht schriftlich eingereicht werden kann. „Wir haben bei den Gerichten unseres Bezirks Telefonnummern eingerichtet, unter denen Auskünfte dazu eingeholt werden können, ob ein Anliegen rechtlich eilig ist und ein Gericht deshalb betreten werden muss.“ Außerdem haben die Gerichte in unserem Bezirk jeweils eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Hier wird die Eilbedürftigkeit der Anliegen von Besuchern geprüft und über die Notwendigkeit entschieden.
Wer das Gerichtsgebäude betritt, ist verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes, ist Folge zu leisten.
Gerichtsverhandlungen und Termine finden nur nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richter sowie Rechtspfleger weiterhin statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten. Allerdings gibt es beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck bis Ende der Osterferien keine Strafprozesse mehr.