Landkreis Osterholz. Der Landkreis hat im vergangenen Jahr die Zahl seiner Geschwindigkeitskontrollen abermals erhöht. Während die Zahl der gemessenen Fahrzeuge um 1,3 Prozent zulegte, stieg die Zahl der Verstöße im selben Zeitraum um 7,6 Prozent an. Das geht aus der Blitzerstatistik 2018 hervor, die jetzt im Kreistagsausschuss für Verkehr und Ordnungswesen vorgestellt wurde. Wie die Verwaltung mitteilte, passierten bei 589 Messungen insgesamt 722 323 Fahrzeuge die Lichtschranken der drei mobilen Messgeräte. Es seien 29 389 Verstöße registriert worden, das entspricht einer Quote von 4,07 Prozent. In den beiden Vorjahren hatte dieser Wert jeweils unter vier Prozent gelegen.
Dezernent Dominik Vinbruck erklärte die Zunahme hauptsächlich mit den neu eingerichteten Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten. „Einige Autofahrer tun sich noch ein bisschen schwer damit, sich daran zu gewöhnen“, so Vinbrucks Interpretation der Zahlen. Bei einer Messung im Februar 2018 auf der Biloher Straße in Ohlenstedt waren zum Beispiel 17,4 Prozent der gemessenen Fahrzeuge zu schnell. Umso wichtiger seien aus seiner Sicht die Kontrollen, denn es gehe „um den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer“. Allein 52 Messungen entfielen im Vorjahr auf den Einsatz in zehn verschiedenen Kita- und Schul-Bereichen. Bei ihrem Messplan achtet die Verwaltung nach eigenen Angaben darauf, dass sich die Kontrollen je nach Gemeindegröße verteilen. Je nach Anzahl innerörtlicher Straßen wird auch vermehrt innerorts geblitzt, so etwa in Ritterhude, während das Gros der Grasberger Messungen dann außerhalb der geschlossenen Ortslage erfolgte. Laut Landkreis-Statistik ist der Anteil der zu schnell fahrenden Fahrzeuge zuletzt vor allem in Osterholz-Scharmbeck, Worpswede und Lilienthal angestiegen, während in Hambergen die Verstoßquote bei fast unveränderter Messtätigkeit sank.
Bevor jetzt der Ausschuss über die Verwendung der weiter wachsenden Buß- und Verwarngeld-Überschüsse entschied (wir berichteten), bezifferte Vinbruck den durchschnittlichen Einnahmebetrag auf ungefähr 30 Euro je Verstoß. Die allermeisten Betroffenen zahlten nach seinen Worten wegen nur geringfügiger Überschreitungen ein Verwarngeld. Der Anteil der Überschreitungen um 21 bis 25 Kilometer pro Stunde bewegte sich laut Blitzerstatistik vor Schulen und Kindergärten zumeist im unteren einstelligen Prozentbereich. Es seien bei den Messungen insgesamt aber auch etliche Überschreitungen von 31 Kilometern pro Stunde aufwärts registriert worden, wenngleich mit fallender Tendenz. Bei diesen erheblichen Tempoverstößen wird jeweils auch eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro erhoben. Die Betroffenen werden dann – außerhalb der Ortschaft ab 41 Stundenkilometer aufwärts – auch mit einem Fahrverbot belegt. Wie groß der Anteil der Raser mit solch groben Tempoverstößen kreisweit ist, lasse sich aktuell nicht ohne Weiteres aufschlüsseln, so Landkreis-Sprecherin Jana Lindemann auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Verwaltung prüfe, ab kommendem Jahr solche Daten separat auszuweisen. Um die Messungen kümmern sich drei fest Angestellte und zehn geringfügig Beschäftigte; bei Dunkelheit rücken die Messkräfte zu zweit aus. Die tägliche Einsatzzeit betrug zuletzt im Schnitt acht Stunden und 20 Minuten. Die Kreisverwaltung berücksichtigt auch Vorschläge der Anwohner oder der Gemeinden für Messstandorte; doch nicht an allen gewünschten Stellen seien aufgrund von Abstandsvorschriften auch gerichtsverwertbare Messungen möglich. Alternativ kommt dann in Zusammenarbeit mit der Kommune oder der Verkehrswacht das Aufstellen einer Info-Tafel in Betracht; auch deren Hinweise entfalten bisweilen eine erzieherische Wirkung, um die es dem Landkreis bei den Messungen auch vor allem geht.
Über den Verwendungszweck der Bußgeldeinnahmen wird neuerdings kontrovers diskutiert. Nach einem Kreistagsbeschluss vom 17. Juni 2002 sollen von den Überschüssen nur Maßnahmen gefördert werden, die mindestens eine von fünf Kriterien erfüllen: Unterstützung der Verbände und Institutionen, die kreisweit Schulungen zum Verkehrsverhalten anbieten; Unterstützung der Verbände und Institutionen, die kreisweit auf dem Gebiet der Hilfeleistung tätig sind; Förderung der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei; Förderung von baulichen oder anderen Maßnahmen, die unmittelbar der Verkehrssicherheit dienen; kreisweite Förderung der Verkehrssicherheit bestimmter Bevölkerungsgruppen durch Schulungen oder aber andere Maßnahmen.
651 000 Euro hat der Ausschuss in diesem Jahr verplanen können. Das Geld wird unter anderem verwendet für die Reparatur von Kreisstraßen (150 000 Euro) und Radwegen an Kreisstraßen (200 000 Euro). Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in den Gemeinden werden mit 80 000 Euro bezuschusst, der Neubau eines Gehwegs an der K 22 in Holste soll mit weiteren 30 000 Euro bedacht werden.