Im Industrie- und Gewerbepark in Schwanewede-Brundorf will ein Unternehmen ein Logistikzentrum mit zwei Lagerhallen errichten. Dazu müsste das Gewerbegebiet erweitert werden. Der Ausschuss für Planung und Gemeindeentwicklung berät am Donnerstag, 4. April, über den Bebauungsplan-Entwurf. Was den Mitgliedern im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung noch vorgestellt wird und worum es in der Sitzung außerdem geht – ein Überblick über die Tagesordnung.
Logistikzentrum Brundorf: Zwei Lagerhallen, die eine 35.800 und die andere 31.300 Quadratmeter groß, will die Bauwo Grundstücksgesellschaft im Industrie- und Gewerbepark Brundorf bauen. Der Bebauungsplan-Entwurf sieht zwei Teilbereiche vor: eine rund 13,8 Hektar große Fläche östlich der Gemeindestraße Lehrhofsweg für die Entwicklung des Gewerbegebietes sowie zusätzlich eine Fläche im Kreuzungsbereich Betonstraße (Landesstraße 149)/Lehrhofsweg. Um den zu erwartenden Mehrverkehr aufnehmen zu können, soll die Kreuzung ausgebaut werden. Eine von der Bauwo gewünschte zusätzliche Fläche westlich des Lehrhofsweges für ein Regenrückhaltebecken hatte die Politik abgelehnt. Der Planentwurf sieht nun vor, die Entwässerung komplett auf der Hallenfläche vorzunehmen. In der Ausschusssitzung werden Vertreter von Fachbüros außerdem die Ergebnisse der Gutachten vorstellen, die für die geplante Erweiterung des Industrie- und Gewerbeparks erstellt wurden. Dazu gehören auch ein Verkehrs- und ein Schallgutachten. Der Ausschuss hat über den Entwurf des Bebauungsplanes, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie das weitere Verfahren zu entscheiden.
Ausbauwünsche in Leuchtenburg: Ein Leuchtenburger Bürger will das Dachgeschoss seines Hauses am Mühlenweg für Wohnzwecke ausbauen. Er hat dafür eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Hintergrund: Der aktuell gültige Plan stammt von 1965. Für die Berechung der zulässigen Geschossflächenzahl gilt die Baunutzungsverordnung von 1964, nach der unter anderem auch Aufenthaltsräume im Dachgeschoss anzurechnen sind. Im Fall des Antragstellers würde die zulässige Geschossflächenzahl danach laut Verwaltung überschritten. 2017 ist die Baunutzungsverordnung geändert worden. Nach der neuen Fassung sind nur noch Vollgeschosse für die Berechnung der Geschossflächenzahl zugrundezulegen, Aufenthaltsräume im Dachgeschoss nicht mehr. Der Leuchtenburger Bürger will, dass dem Bebauungsplan die aktuell gültige Baunutzungsverordnung zugrundegelegt wird. Die Verwaltung führt in ihrer Sitzungsvorlage mehrere Bedenken gegen das Anliegen des Bürgers an. Es gebe kein öffentliches Interesse an der Planung, eine Verdichtung der Wohnbaustrukturen widerspreche den städtebaulichen Zielen für den Bereich. Die zu erwartende zusätzliche Wohnfläche sei marginal und stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand der Planänderung. Die Verwaltung empfiehlt der Politik daher, den Antrag abzulehnen. Der Fachausschuss hat zu entscheiden, ob er dem Vorschlag folgt.