Schwanewede. Die Zahl der Standorte der Freiwilligen Feuerwehren in Schwanewede sollen von zehn auf sieben reduziert werden. So sieht es eine Gutachter-Empfehlung im Entwurf des Feuerwehr-Bedarfsplanes vor, der an diesem Dienstag im Bau- und Feuerschutzausschuss der Gemeinde vorgestellt wird.
In seinem Gutachten, der der NORDDEUTSCHEN vorliegt, schlägt der Brandschutz-Sachverständige Manfred Fennen die Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Brundorf/Eggestedt, Aschwarden/Rade und Leuchtenburg/Löhnhorst vor. Der Gutachter führt mehrere Gründe an. Einsatzradien der Wehren würden sich teilweise überschneiden, einige könnten für Einsätze am Tag nicht ausreichend Personal stellen. "Die Freiwillige Feuerwehr Eggestedt liegt mit gesamt 20 Feuerwehrmitgliedern gerade an der rechtlich vorgeschriebenen Personaldecke und ist mit nur vier Feuerwehrmitgliedern am Tage nicht einsatzbereit. Auch die Feuerwehren Leuchtenburg, Löhnhorst, Meyenburg und Neuenkirchen haben am Tage Probleme, ihre Personalerforderlichkeit sicherzustellen", heißt es im Gutachten. Gebäude seien teilweise erweiterungs- und sanierungsbedürftig. Der Gutachter verspricht sich hier von einer Zusammenlegung der Standorte Synergieeffekte.
Der Gutachter empfiehlt, zunächst Kooperationen oder Fusionen von Aschwarden/Rade und Brundorf/Eggestedt auszuloten. Die Zusammenlegung der Wehren Leuchtenburg und Löhnhorst sollte zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. "Hier sollten zunächst über eine intensive Mitgliederwerbung Versuche unternommen werden, die Mitgliederzahlen und insbesondere die Tagesverfügbarkeit zu steigern. Im Rahmen der Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung ab 2026 sollte mit Rücksicht auf die bis dahin erfolgte Entwicklung der beiden Ortsfeuerwehren erneut über die Notwendigkeit einer Kooperation nachgedacht werden." Der Gutachter schlägt auch den Aufbau einer Löschgruppe der Feuerwehr Leuchtenburg in Beckedorf vor, um hier den Brandschutz noch umfassender sicherzustellen.
Eine Zusammenlegung sei nur mit den Feuerwehren möglich, wird im Gutachten betont. Das unterstreicht auch Gemeindebrandmeister Kai Teckentrup. Sollte die Politik dem Bedarfsplan zustimmen, werde er das Gespräch mit den betreffenden Wehren suchen. "Es wird keine Zwangsfusionen gegen", sagt Tecktrup auf Nachfrage. Eine erste Kooperation gibt es bereits. "Brundorf und Eggestedt haben entschieden, dass sie zusammenarbeiten wollen", berichtet der Gemeindebrandmeister. Seit 15. April fahren die Wehren ihre Einsätze gemeinsam und kooperieren auch bei der Ausbildung.
Für die zusammenzulegenden Wehren schlägt der Sachverständige den Neubau von drei Gerätehäusern an noch auszuwählenden Standorten vor. Ein Zeitplan im Gutachten sieht 2025 die Fertigstellung für das Gerätehaus der Wehr Brundorf/Eggestedt vor und 2026 für den Neubau von Aschwarden/Rade. Baubeginn für das Gerätehaus der Wehr Leuchtenburg/Löhnhorst könnte demnach 2027 sein. Alle derzeit zehn Gerätehäuser in der Gemeinde erfüllen laut Gutachter nicht die geforderten gesetzlichen Vorgaben: Sie seien häufig zu eng, es gebe keine oder nicht genug Duschen, oft fehlten getrennte Umkleiden für Männer und Frauen sowie Parkplätze. In Brundorf und Rade gebe es keine Umkleidebereiche. Für den Standorte Schwanewede schlägt der Gutachter eine Erweiterung oder einen Umbau vor, für Neuenkirchen kurzfristig einen Anbau und langfristig einen Neubau, für das Gerätehaus in Hinnebeck einer Erweiterung/Sanierung. Für Meyenburg ist ein Neubau bereits geplant.
Grundlage für die Empfehlungen des Gutachters zur Reduzierung der Standorte aber auch zur künftigen Ausstattung der Wehren mit Fahrzeugen, Geräten und Personal sind Schutzziele. Dafür wird festgelegt, wie schnell die Wehren ab der Notrufabfrage am Einsatzort zur Stelle sein müssen und mit welche Personalstärke. Der Gutachter unterscheidet dabei vier Risikokategorien in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe, der Art der Bebauung und dem Vorhandensein von Industrie- und Gewerbebetrieben – die höchste ist B4, die niedrigste B1. Für die Kategorien B4 und B3 schlägt er als Zeitziel für die Gemeinde Schwanewede vor: Für den Erstangriff sollte eine Wehr innerhalb von zehn Minuten mit neun Einsatzkräften vor Ort sein, die Unterstützungseinheit mit neun zusätzlichen Kräften sollte innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort sein. Für die Kategorien B2 und B1 sollten für den Erstangriff sechs Einsatzkräfte innerhalb von zehn Minuten vor Ort sein, weitere zwölf Kräfte sollten innerhalb von 15 Minuten zur Unterstützung eintreffen. Die vorgegeben Zeiten sollen für 80 Prozent aller Einsatze sichergestellt werden. Die Zeiten spielen auch eine Rolle für die Entscheidung, wo die neuen Gerätehäuser für die Kooperationswehren entstehen. "Die Organisation einer Feuerwehr in Teileinheiten (Ortsfeuerwehren, Feuerwachen) und deren räumliche Verteilung hat so zu erfolgen, dass die im Schutzziel definierten Zeiten eingehalten werden", heißt es im Gutachten.
Die öffentliche Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses beginnt um 14.30 Uhr zunächst mit Ortsbesichtigungen, gegen 18 Uhr soll im Ratssaal der Bedarfsplan beraten werden.