. Ein Teil der vielen Zuhörer bei der jüngsten Sitzung des Worpsweder Planungsausschusses schien erleichtert, ein kleinerer Teil enttäuscht: In Heudorf wird es, anders als von einigen Grundstückseigentümern erhofft, wohl keinen Windpark geben. Das erklärten die beiden Vertreter des Landkreises Osterholz, die das "Teilprogramm Wind" des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vorstellten, das gerade in diesem Teil neu gefasst wird, weil sich die Bundesgesetze geändert haben. 14 Vorranggebiete für Windräder hatte der Landkreis ursprünglich aufgenommen, drei davon sind aber inzwischen wieder entfallen, darunter auch Heudorf.
Markus Kampmann von der Kreisverwaltung erklärte, im Februar vorigen Jahres habe der Bund ein "Gesetz zur Erhöhung und zum Ausbau der Windenergie an Land" erlassen. Für die Kommunen und Landkreise wirke sich dieses Gesetz Kampmann zu Folge so aus: Wenn in einer bestimmten Frist bestimmte Flächen für Windenergie ausgewiesen werden, sind Windräder auch nur dort zulässig. Werden aber keine Vorranggebiete ausgewiesen, würden Windräder überall als "privilegierte Anlagen" gelten. "Dann bekommen wir die Verspargelung der Landschaft."
Landkreis ist stark zersiedelt
Bis Ende 2027 sollen im Landkreis Osterholz 0,92 Prozent der Kreisfläche für Windkraft ausgewiesen werden, bis Ende 2032 sollen es 1,18 Prozent sein. Der Landkreis setze aber seinen Ehrgeiz darein, die höhere Zahl bereits 2027 zu erreichen, sagte Kampmann. Bei der Prüfung, welche Gebiete geeignet sind, wurde nach dem Ausschlussverfahren vorgegangen: In einer ersten Stufe wurden, eine Referenzanlage mit 250 Meter Gesamthöhe und 165 Meter Rotordurchmesser angenommen, alle Flächen für ungeeignet erklärt, bei denen gesetzliche Vorgaben wie Naturschutzgebiete bestehen. In der Stufe 2 entfielen alle Gebiete, in denen planerische Hindernisse bestanden, wie zu geringer Abstand zu Wohnsiedlungen. "Das gilt für viele Flächen, weil der Landkreis Osterholz stark zersiedelt ist", so Kampmann. Es blieben 14 Gebiete übrig, davon zehn westlich der Hamme. Im Ostkreis sind in Grasberg gar keine Flächen ausgewiesen, in Lilienthal waren es drei, wovon die beiden im St. Jürgensland wieder entfallen sind, sodass jetzt nur noch Oberende übrig bleibt, und in Worpswede war Heudorf aufgenommen, wurde aber wieder gestrichen. Jetzt bleibe nur noch eine ganz kleine Fläche auf dem Schießstand von Waakhausen übrig, die für ein Windrad reiche, sagte Kampmann auf eine Frage des Waakhauser Ortsvorstehers Wolfgang Wedelich – aber das müsse im Einzelfall geprüft werden. Ein Windpark in Oberende würde allerdings nach Worpswede hineinwirken.
Der Ausschussvorsitzende Heiko Pankoke (CDU) fragte, weshalb Heudorf wieder herausgenommen wurde. Das sei, ebenso wie das St. Jürgensland, ein wichtiger Bereich für die Vogelwelt, sagte der Landkreis-Dezernent Dominik Vinbruck, besonders für Kraniche. Deshalb habe der Landkreis Rotenburg ja auch an der Geestkante den Bereich um Breddorf wieder herausgenommen – Hepstedt und Tarmstedt dagegen sollen weiterhin Vorranggebiete bleiben.
Worpswede entgeht siebenstelliger Betrag
Bernd Rugen (Linke) fragte, was passiere, wenn Worpswede doch noch Heudorf als Vorranggebiet ausweisen wolle – wovon er selbst übrigens dringend abrate. Dann werde der Landkreis das noch einmal prüfen und das Ergebnis in den Beschlussvorschlag für den Kreistag aufnehmen, erwiderte Dominik Vinbruck. Heiko Pankoke passte das ganze Verfahren nicht: An der östlichen Gemeindegrenze zu Hepstedt und Tarmstedt könnten 50 Windräder errichtet werden, Abgaben dafür erhielten aber nur diese beiden Gemeinden. "Die verdienen sich dumm und dämlich, aber wir haben die Last", beschwerte er sich. Bei unter zwei Kilometern Entfernung müssten auch die Nachbargemeinden Abgaben der Betreiber erhalten, sagte der Dezernent – aber, so der Hüttenbuscher Ortsvorsteher Stefan Thölken, mit dem Verzicht auf einen Windpark in Heudorf entgehe der Gemeinde Worpswede ein siebenstelliger Betrag. Stefan Böttjer (SPD) fand es zwar auch ärgerlich für die Gemeinde, dass sie nichts einnehme, wenn in Heudorf kein Windpark gebaut wird, aber unter Abwägung der Berücksichtigung des Naturschutzes sei dies weniger tragisch.
Angesichts der Diskussion ließ der Ausschussvorsitzende getrennt abstimmen. Einstimmig nahm der Ausschuss die Liste der Vorranggebiete zur Kenntnis. Beim zweiten Teil war es mit der Einstimmigkeit aber vorbei: Dass der Standort Heudorf doch noch einmal geprüft werden soll, fand nur die drei Stimmen der CDU-Vertreter, womit er bei Enthaltung der Grünen gegen die fünf Stimmen von SPD, UWG und Linken abgelehnt war.