Landkreis Osterholz. Das Land Niedersachsen hat am Sonnabend seine Corona-Verordnung angepasst. In Gebieten mit einer stabilen Inzidenz unter 50 entfällt demnach ab Dienstag, 25. Mai, im Einzelhandel die die Testpflicht. Davon profitieren unter anderem die Menschen in den Landkreisen Osterholz und Cuxhaven. Die Maskenpflicht und die Abstandsregeln gelten hingegen weiter.
Da das Cuxland schon länger auch Inzidenzwerte unter 35 vorzuweisen hat, entfallen dort in den Verkaufsstellen des Einzelhandels auch die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen. Im Landkreis Osterholz könnte es frühestens am morgigen Mittwoch soweit sein; der amtliche Inzidenzwert lag am Pfingsmontag bei 32,5. In Bereichen wie Museen, Galerien und der Außengastronomie bleibt die Testpflicht einstweilen bestehen.
Weitere Lockerungen möglich
Zum kommenden Wochenende soll eine weitere Landesverordnung folgen, die Öffnungen für Schulen und Kitas unter einer Inzidenz von 50 und Lockerungen unter anderem für die Gastronomie unter 35 vorsieht. Die Kreisverwaltung kündigte an, über die weiteren Schritte zu informieren, sobald Details und Inkrafttreten klar sind. "Nach wie vor stellen die sogenannten AHA+L-Regeln die wichtigsten Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Pandemie dar", betonte eine Sprecherin am Wochenende.
Das kostenlose Angebot der Bürgertestungen solle daher auch weiter in Anspruch genommen werden, um unbekannte Infektionen aufzudecken und eine Virus-Übertragung auf andere Personen zu verhindern. Auch wenn man sich nicht mehr zwingend freitesten lassen müsse: Vor allem bei einem längeren Einkaufsbummel seien Schnellstests eine wichtige Ergänzung zu den Hygienemaßnahmen.