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Künstlicher Erdwall im Visier Schießplatz Waakhausen: Eilverfahren liegt seit Monaten beim Gericht

Der Erdwall am Schießplatz Waakhausen, der aus belastetem Erdreich angelegt wurde, bleibt ein Umweltrisiko. Die Eigentümer wehren sich gegen die behördliche Anordnung, Stau- und Sickerwasser abpumpen zu lassen.
10.12.2024, 10:10 Uhr
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Schießplatz Waakhausen: Eilverfahren liegt seit Monaten beim Gericht
Von Bernhard Komesker

Das Sicherungsbauwerk, das in Waakhausen vor mehr als 17 Jahren aus kontaminiertem Erdreich des Schießplatzes errichtet wurde, bleibt vorerst auf unbestimmte Zeit ein Umweltrisiko. Die Betreiber der Anlage sind nicht davon überzeugt, dass von dem künstlichen Erdwall am Rande des Geländes eine Gefahr für Boden und Grundwasser ausgeht. Sie gehen mit einer Klage gegen den Landkreis vor, der im Juni den sofortigen Vollzug angeordnet hatte, kontaminiertes Wasser aus dem Bauwerk zu pumpen und fachgerecht entsorgen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Stade hat der Betreiber-GmbH vorläufigen Rechtsschutz gewährt und im September ein sogenanntes Eilverfahren eröffnet, bevor in der Hauptsache weiter verhandelt wird.

Zwar gilt es seit vier Jahren als gutachterlich erwiesen, dass der Erdwall baldmöglichst vom Druck sogenannten Stauwassers entlastet werden muss. Doch die im September von den Betreibern beantragte Vorab-Entscheidung der Verwaltungsrichter lässt weiter auf sich warten. Die zweite Kammer des Stader Gerichts werde sie erst im nächsten Jahr fällen, erfuhr die Redaktion auf Nachfrage jetzt von einem Gerichtssprecher. Beobachter stellen seit einiger Zeit fest, dass auch dringende Angelegenheiten bei Gericht inzwischen deutlich mehr Zeit brauchen als noch vor ein paar Jahren. Die Justiz gilt infolge Personalmangels als überlastet.

Die weiteren Sanierungsschritte

Kreisdezernent Dominik Vinbruck hatte zuvor im Umweltausschuss bestätigt, die Klageerwiderung seiner Behörde liege in Stade bereits vor. Auch der nächste Schritt, mit der der Landkreis Osterholz die vorgezogne Sanierung der belasteten Kugelstände für rechtsverbindlich erklären will, stehe nun bevor. Einen ungefähren Zeitpunkt dafür nannte Vinbruck aber nicht. Wie berichtet, hatte der Landkreis im Herbst einige Behörden und Verbände um Stellungnahme gebeten, wie sie den von der GmbH vorgelegten Sanierungsplan beurteilen.

Völlig offen ist noch, wann das übrige Gelände saniert wird, das durch das mittlerweile eingestellte Schrotschießen ebenfalls kontaminiert ist. Auch dazu wurde den Betreibern inzwischen aufgegeben, eine Sanierungsplanung vorzulegen. Sie soll auf den Untersuchungsergebnissen aufbauen, die der Landkreis zunächst angefordert und geprüft hatte. Die GmbH soll das Gesamtkonzept nun bis 31. März 2025 vorlegen.

Landkreis zwischen den Fronten

In einem weiteren Verfahren eines Schießplatz-Anwohners muss sich der Landkreis Osterholz ebenfalls vor dem Stader Verwaltungsgericht verantworten. Zu klären ist die Frage, ob für die unterschiedlich langen Bahnen der Kugelstände eine jeweils eigene Betriebserlaubnis vorliegen muss oder nicht. Der Landkreis war dazu verdonnert worden, die Genehmigungsunterlagen vorzulegen, und hat inzwischen um Fristverlängerung gebeten.

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Die Behörde geht weiterhin davon aus, das Vorliegen einer wirksamen Erlaubnis fürs Kugelschießen nachweisen zu können, bei dem lediglich die Schusszahlen begrenzt sind. Auch darüber wird in diesem Jahr nicht mehr verhandelt; einen Termin für die Fortsetzung des Prozesses gibt es noch nicht, teilte der Gerichtssprecher mit.

Unterdessen ist die private Zuwegung des Waakhauser Schießplatzes inzwischen mit einem mächtigen Gatter zur K 11 hin abgeriegelt worden. Eine überraschende Abschottung, die angeblich illegaler Müllentsorgung vorbeugen soll. Bei der Bürgerversammlung im Sommer hatte die Eigentümerin noch bekräftigt, Radfahrern und Fußgängern sei es weiterhin gestattet, den Weg zu nutzen.

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