- Wie lange hält der Erdwall?
- Muss das Gericht entscheiden?
- Wie steht es um die Kugelstände?
- Um welche Summe geht es zunächst?
- Was sagen die Naturschützer?
- Wackelt die Betriebserlaubnis?
- Wird bald häufiger geschossen?
- Was ist mit dem Restgelände?
Das Verfahren zur Sanierung des belasteten Schießplatz-Geländes in Waakhausen spitzt sich immer weiter zu. Doch vorangekommen sind die Arbeiten bisher nicht. Zwar ist das Schrotschießen auf der Trap- und Skeet-Anlage untersagt und die Wiederaufnahme des Betriebs mittlerweile rechtskräftig abgelehnt. Doch weiterhin gefährden Umweltgifte den Boden, die Gräben und das Grundwasser. Ein Überblick über die offenen Fragen.
Wie lange hält der Erdwall?
Als besonderes Sicherheitsrisiko gilt dabei das Sicherungsbauwerk am Rande des Grundstücks. Der Erdwall wurde 2006/2007 aus kontaminiertem Aushub angelegt und mit Kunststoff-Folie abgedichtet. Gutachter haben im Auftrag des Landkreises bereits vor vier Jahren festgestellt, dass eine Druckentlastung wegen des Stau- und Sickerwassers dringend geboten sei. Nach einigem Hin und Her hat der Landkreis Osterholz die Betreibergesellschaft der Schießanlage inzwischen zur sofortigen Ausführung dieser Arbeiten verdonnert.
Muss das Gericht entscheiden?
Die Betreiber gehen weiterhin mit allen Mitteln gegen die finale Anordnung vor: Das Widerspruchsverfahren gipfelte zuletzt in einer Klage gegen den Landkreis vor dem Verwaltungsgericht Stade, wo anschließend auch Eilrechtsschutz beantragt wurde. Nun warten die Beteiligten zunächst auf eine einstweilige Verfügung der Justiz. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers ist mit einer Entscheidung in circa vier bis sechs Wochen zu rechnen.
Wie steht es um die Kugelstände?
Noch unklarer ist die Perspektive für eine Sanierung der Kugelstände, die weiterhin eingeschränkt in Benutzung sind. Zwar hat die Betreiber-GmbH inzwischen ein Konzept vorgelegt, das von denselben Gutachtern stammt, die schon der Landkreis beauftragt hatte. Doch Behörden und Umweltverbände prüfen nun noch, ob sie das Vorgehen für hinreichend effektiv halten. Herauskommen soll eine sogenannte Verbindlichkeitserklärung; damit wäre geregelt, wie stark zum Beispiel ausgekoffert werden muss und wie das Erdreich zu entsorgen ist. Allerdings könnten auch dagegen zunächst wieder Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Aussage zum Abschluss des Verfahrens sei nicht möglich, so die Auskunft aus dem Kreishaus.
Um welche Summe geht es zunächst?
Die zu sanierende Fläche der Kugelstände misst demnach 3600 Quadratmeter. Bei 20 Zentimetern Tiefe kämen 722 Kubikmeter belasteter Boden zusammen, die laut Sanierungsplan nach Möglichkeit extern zu entsorgen sind. Ohne Planungs- und Gutachterkosten würde die Sanierung der Kugelstände 159.000 Euro (netto) kosten, haben die Fachleute schon im Januar 2024 errechnet und den Plan bis Anfang April finalisiert. Im September nun hat der Landkreis die Gemeinde, die Gewerbeaufsicht und die Naturschutzverbände danach befragt, was sie davon halten.
Was sagen die Naturschützer?
Für die Bürgerinitiative Naturschutz Worpswede ist der Fall klar: Sie drängt darauf, nicht nur die Kugelstände, sondern auch das Gesamtgelände und das Sicherungsbauwerk alsbald sanieren zu lassen, damit die gereinigte Fläche nicht wieder mitbelastet wird. Wichtig seien auch die Nachsorge und ein engmaschiges Monitoring, weil wegen der geringen Abbautiefe doch allerhand Schwermetalle und andere Schadstoffe zurückbleiben. Trotzdem sei es das kleinere Übel: Wird stärker ausgekoffert, werden nämlich unverhältnismäßig viel CO2 aus dem moorigen Untergrund frei.
Wackelt die Betriebserlaubnis?
Was die Kugelstände angeht, ist der Landkreis vor dem Verwaltungsgericht Stade inzwischen von anderer Seite aus in die Defensive geraten. Ein Nachbar des Schießplatzgeländes will seit 2019 die Frage klären lassen, ob bei der Betriebserlaubnis immer alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Kai-Uwe Klinge geht die zweite Kammer in Stade aktuell der Frage nach, ob für die Verlegung und Neugestaltung des Bereichs Laufende Scheibe (vormals Laufender Keiler) eine eigene Genehmigung vorliegt. Dem Landkreis wurde am 26. September aufgegeben, die betreffenden Akten binnen vier Wochen vorzulegen; im Dezember soll dann weiterverhandelt werden. Pikant dabei: Gelingt der Kreisbehörde der geforderte Nachweis nicht, müsste womöglich die ganze Anlage sofort geschlossen werden. Das bleibe abzuwarten, heißt es dazu auf Nachfrage aus dem Kreishaus.
Wird bald häufiger geschossen?
Die Betreiber der Anlage haben unterdessen im Juli einen überarbeiteten Antrag auf höhere Schusszahlen an den Kugelständen vorgelegt. Sie argumentieren mit dem Wegfall des Skeet- und Trapschießens sowie mit ihrem Angebot, baulich mehr gegen den Schießlärm zu tun. Doch aus Landkreis-Sicht sollte mit höheren Schusszahlen auch eine automatisierte Erfassung einhergehen. Welche Dokumentationspflichten angeordnet werden und ob der Antrag durchkommt, lässt die Verwaltung offen: Das Ganze befinde sich "in Bearbeitung". Ein Bauantrag, der für die Installation von Schallschutzblenden nötig wäre, liege nicht vor. Nicht zu beanstanden sei hingegen, dass die Hegeringe aus dem Kreisgebiet, die Waakhausen einst im Streit verlassen hatten, inzwischen wieder häufiger dort tagen und üben – im Gegenteil: Jagdliches Schießen könne schließlich auf jeder zugelassenen Anlage stattfinden, so der Landkreis.
Was ist mit dem Restgelände?
Schon vor vier Jahren urteilten die Gutachter, ein Verbleib der Schadstoffe aus dem Schrotschießen sei mit Rücksicht auf Mensch und Umwelt keine Option. Für fast 199.000 Quadratmeter gebe es den "hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast". Die Kreisbehörde hat für den restlichen Schießplatz (ohne die Kugelstände) inzwischen einen Sanierungsplan angeordnet, der augenblicklich noch erstellt werde. "Der Landkreis erwartet einen zügigen Abschluss der Planung", teilt die Verwaltung mit.