Landkreis Osterholz. Der Forstverband Osterholz schlägt Alarm. Nach Meinung der organisierten Waldbesitzer geht der Vorentwurf für das geplante Naturschutzgebiet Schönebecker Aue weit über das Ziel hinaus. Auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten die Eigentümerfamilien jetzt eine Resolution, die sich an Kreispolitik und -verwaltung richtet. Demnach solle sich der noch für dieses Jahr angepeilte Beschluss auf die Flächen beschränken, die bereits gegenüber der Europäischen Union (EU) als schützenswertes sogenanntes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) klassifiziert worden sind. Das entspräche etwa 98 Hektar. Tatsächlich aber hat der Landkreis ein Schutzgebiet ins Auslegungsverfahren gegeben, das mit 221 Hektar mehr als doppelt so groß werden könnte.
Zwar sind darin auch 60 Hektar Landschaftsschutzgebiet enthalten, in denen laut Kreisverwaltung keine nennenswerten Verschärfungen geplant seien. Dennoch drängt der Forstverband darauf, es bei einer 1:1-Umsetzung zu belassen und nur den Erschwernisausgleich – für den allerdings das Land und nicht der Landkreis zuständig ist – auf das Landschaftsschutzgebiet auszudehnen. Alles andere sei unnötig und schaffe "nicht erschwernisausgleichspflichtige Tatbestände", die zulasten der Grundeigentümer und Nutzer gingen.
Die Waldbesitzer erklären, sie müssten mit einer belastbaren Betroffenheitsanalyse einbezogen werden. Auch gelte es, den Leitfaden des Agrar- und Umweltministeriums zum Schutz von Natura-2000-Gebieten im Wald zu berücksichtigen. Dieser Sicherungserlass ist von Umweltschützern als Leitfaden zur Waldzerstörung kritisiert worden, doch der Osterholzer Forstverband weist das zurück. Für ihn stellt der Entwurf der Naturschutzverordnung eine "On-Top“-Regelung dar.
Haupteigentümerin Dorothea v. Rex-Gröning erklärte dazu gegenüber unserer Zeitung: "Die Familien der derzeitigen Waldeigentümer haben den Wald gepflanzt und über Generationen gepflegt. Und nun kommt die Naturschutzbehörde auf die Idee, diese ökologisch wertvollen Waldbiotope vor ihren Schöpfern und Eigentümern schützen zu wollen, ohne dass für die Waldbiotope irgendeine Gefährdung besteht."
Die Waldbesitzer, so heißt es in der Resolution, hätten bewiesen, dass sie bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder gesetzestreu, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert vorgehen. Doch wer Eichen und Buchen nicht beizeiten geschlagen und durch Fichten und Douglasien ersetzt habe, der sehe sich nun regelrecht dafür bestraft, für artenreiche und naturnahe Wälder gesorgt zu haben, ärgert sich v. Rex-Gröning.
Einschränkungen befürchtet
Sie behauptet, mit dem Naturschutzgebiet Schönebecker Aue werde es zu immensen Bewirtschaftungsbeschränkungen kommen; selbst innerhalb der gut 97 Hektar großen FFH-Fläche wäre der angekündigte Erschwernisausgleich rechtlich nicht dauerhaft gesichert. Den Anforderungen der EU wäre auf diesem Areal auch bereits mit einem Landschaftsschutzgebiet genüge getan, behauptet dazu der Forstverband.
Die Kreisverwaltung hatte erklärt, die Pläne würden bis zum 11. Mai in den Rathäusern Ritterhude und Osterholz-Scharmbeck zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt: "Die Schutzgebietsausweisung erfolgt einerseits wegen des besonderen Wertes des Geestgebiets als Lebensraum für gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Andererseits soll auch die hervorragende Schönheit des Gebietes erhalten werden, das zur bei vielen Menschen beliebten Bremer Schweiz gehört." Der zuständige Kreistagsausschuss werde sich am 29. August in öffentlicher Sitzung mit den Stellungnahmen der Bürger und Behörden befassen.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.landkreis-osterholz.de/NSGSchoenebeckerAue.