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Landgericht Verden 78-Jähriger soll Mädchen missbraucht haben

Das kleine Mädchen aus der Nachbarschaft kam zu ihm, um Musikunterricht zu erhalten. So war es mit den Eltern vereinbart. Was der Mann dem Kind dann angetan haben soll, beschäftigt das Verdener Landgericht.
28.03.2022, 15:12 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Das kleine Mädchen aus der Nachbarschaft kam zu ihm in die Wohnung in Walsrode, um Musikunterricht zu erhalten. So war es mit den Eltern vereinbart. Was der Mann dem Kind dann angetan haben soll, ist das erschütternde Thema eines neuen Prozesses vor der großen Jugendstrafkammer des Verdener Landgerichts. Dem heute 78-jährigen Angeklagten, geboren und aufgewachsen in Verden, werden fünf Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs zur Last gelegt. Begangen haben soll er sie zwischen Anfang Juli 2019 und Ende Januar 2020, als das mutmaßliche Opfer fünf beziehungsweise sechs Jahre alt war. Damals war es dem Mann längst untersagt, sich einem jungen Menschen zu nähern.

Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen, als der einschlägig vorbestrafte, aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte zum Auftakt der Hauptverhandlung die von der Verteidigung angekündigte Einlassung abgab. Es sei ein „vollumfängliches Geständnis“ abgelegt worden, hieß es später von der Kammer. In öffentlicher Sitzung befassten sich die Verfahrensbeteiligten danach mit der fast zweistündigen Aufzeichnung der audiovisuellen Vernehmung des Kindes, das der Mann mehrfach auf unterschiedliche Weise missbraucht haben soll.

Verschiedene Missbrauchstaten

Während der ersten angeklagten Tat sollen sich der Vater des Mädchens und ein jüngeres Geschwisterkind in einem anderen Raum der Wohnung vor dem Fernsehgerät befunden haben. Bei einer weiteren massiven Missbrauchstat soll der Mann das Kind auch nackt fotografiert haben. Zu den Vorwürfen zählt auch, dass er ihr einen Pornofilm vorgeführt haben soll, der Erwachsene bei verschiedenen Sexualpraktiken zeigte. Möglicherweise gab es noch mehr Fälle als die fünf, die dem 78-Jährigen jetzt von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden.

Darauf lassen die Andeutungen und zum Teil auch konkreten Angaben schließen, die das Mädchen bei ihrer Befragung durch eine erfahrene Richterin des Amtsgerichts gemacht hat. Die in Bild und Ton festgehaltene Vernehmung erfolgte bereits im Februar vergangenen Jahres. Sie erspart der mittlerweile Achtjährigen, vor Gericht erscheinen zu müssen. Das Mädchen berichtete unter anderem auch von sexuellen Übergriffen außerhalb des Walsroder Hauses, nämlich bei Besuchen des Verdener Schwimmbads Verwell. Es sprach vom gemeinsamen Umziehen, das sie schon nicht gewollt habe, schilderte die Handlungen „im Pool“ ziemlich genau und zeigte die erlebten Abläufe manchmal mittels eines Teddybären. Beim Thema Nacktaufnahmen fiel der Schülerin auch ein, dass der Angeklagte ihr gesagt habe, solche Fotos habe er auch schon von anderen Mädchen gemacht.

Angeklagter bereits mehrfach verurteilt

Der Angeklagte ist bereits dreimal wegen Sexualstraftaten verurteilt worden, erstmals im Jahr 2000. Er hat auch schon das Gefängnis kennengelernt, nachdem er 2009 eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten erhalten hatte. Das Bundeszentralregister weist zudem eine 2016 erfolgte Verurteilung durch das Amtsgericht Verden aus. Der Mann war für schuldig befunden worden, sich an einer jungen Frau mit geistiger Behinderung vergangen zu haben. Den Kontakt zu der 19-Jährigen hatte er auf der Domweih hergestellt und sie später nach einer Autofahrt auf einem Parkplatz außerhalb der Innenstadt missbraucht.

Das Amtsgericht hatte zwei Jahre Haft verhängt, die Strafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Laut den Bewährungsauflagen hätte sich der Mann künftig keinem Kind und auch keiner anderen Person unter 21 Jahren mehr nähern dürfen, wenn diese nicht in Begleitung Erwachsener sind. Nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Missbrauchsfälle im Heidekreis war die Bewährung widerrufen worden, der erneut Tatverdächtige wanderte wieder hinter Gitter. Dort blieb er auch nach Ablauf der Haftzeit, denn das Landgericht erließ umgehend einen Haftbefehl.  

Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt. Die weitere Beweisaufnahme sieht die Vernehmung von fünf Zeugen vor.

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